Als alleiniges Alarmierungsmittel sind die SMSen sicher nicht zu gebrauchen, auch weil sie bis zu 5 Minuten brauchen bis sie den Empfänger erreichen. Ich habe meine SMS oft erst im LF bekommen....

Problematisch sehe ich aber die Bemühungen, die Alarmierung via SMS gleich verbieten zu wollen. Wenn eine Gemeinde meint, nur mit SMS zu alarmieren, kann ich sie mit entsprechenden Überprüfungen ziemlich schnell darauf bringen, dass es so nicht funktioniert. In SH gibt es doch eine Hilfsfrist? Und wenn es so nicht fuunktioniert kann ich als Feuerwehroberguru auch die Daumenschrauben ansetzen...

Gruß Knut