Zitat von Backdraft007 Ich kenne das FSHG. Was steht da jetzt anders drin, wie ich es geschrieben habe? Nix steht da anders...Hat sich wohl überschnitten, aber es Bekräftigt ja deine Aussage!
Gruß Angriffstrupp Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Foren-Regeln