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Thema: Privatfeuerwehr sorgt für Verwunderung

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  1. #1
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    Privatfeuerwehr sorgt für Verwunderung

    Efringen-Kirchen (BW) – Seit einigen Wochen soll auf einer Tunnelbaustelle im badischen Efringen-Kirchen eine Privatfeuerwehr des dänischen Dienstleisters Falck für Sicherheit sorgen. Nach einem Bericht in der Montagsausgabe der “Badischen Zeitung” ist das Wirken der Einheit zwar bekannt. Doch wer die Dänen beauftragt habe und welchen Auftrag sie hätten, sei weder dem städtischen Feuerwehr-Gesamtkommandanten noch dem Bürgermeister bekannt. Der Feuerwehrchef sieht gemäß vertraglichen Regelungen die örtliche Feuerwehr für Sicherheit und Rettung verantwortlich.

    Quelle:http://www.feuerwehrmagazin.de/magaz...underung-16221

    Weitere Quelle:http://www.badische-zeitung.de/efrin...-41256776.html

    Und hier auch noch:http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=658075
    Geändert von Angriffstrupp (14.02.2011 um 13:20 Uhr)
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
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    Das ist schon seit letztem Jahr bekannt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Hallo,

    am besten schreiben wir jetzt auch vorne auf die Autos "Berufsfeuerwehr" oder "Freiwillige Feuerwehr".

    Wie sieht es eigentlich rechtlich in D aus, kann man ein Gewerbe als "Feuerwehr" anmelden.
    Bzw. auf welcher Grundlage erfolgt deren Engagement?

    Grüße,

    Paul

  4. #4
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    Es steht jedem offen, auf privatem Grund und Boden eine Betriebsfeuerwehr einzurichten. Im Gegensatz zur Werkfeuerwehr gibt es keinerlei Vorschriften hinsichtlich Ausbildung und Ausstattung zu beachten.
    Kritisch (für BaWü) erscheint mir der Aufkleber "Feuerwehr" am Fahrzeug, da laut FWG nur öffentliche und Werkfeuerwehren diesen Begriff führen dürfen. Betriebsfeuerwehren sind im FWG BaWü garnicht erfasst.

    Hier sind vermutlich wieder gekränkte Eitelkeit und Co. am Werk. Ich bin mir sicher, daß es der Polizei z.B. sehr gefällt, wenn solche Objekte durch einen Sicherheitsdienst o.ä. bewacht werden.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  5. #5
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    Ist es nicht vergleichbar mit den so typischen Brandsicherheitswachen oder -/diensten? Es steht nirgends geschrieben, das es die Feuerwehr machen muss.
    Entweder der Veranstalter kann dies selber erledigen, wen auch immer er damit beauftragt, oder aber die Gemeinde/Stadt muss eine BSW stellen. Hier liegt es nahe, das sich die Gemeinde ihrer Feuerwehr bedient.
    Gibt doch in Deutschland schon seit Jahren kleinere Unternehmen, die ihre Dienste (Sanität, BSW, etc.) anbieten.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  6. #6
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    Zitat Zitat von Backdraft007 Beitrag anzeigen
    Ist es nicht vergleichbar mit den so typischen Brandsicherheitswachen oder -/diensten? Es steht nirgends geschrieben, das es die Feuerwehr machen muss.
    Entweder der Veranstalter kann dies selber erledigen, wen auch immer er damit beauftragt, oder aber die Gemeinde/Stadt muss eine BSW stellen. Hier liegt es nahe, das sich die Gemeinde ihrer Feuerwehr bedient.
    Gibt doch in Deutschland schon seit Jahren kleinere Unternehmen, die ihre Dienste (Sanität, BSW, etc.) anbieten.


    Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)

    § 7 FSHG(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenBrandsicherheitswachen

    (1) Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist; bei Bedarf kann sie Auflagen erteilen. Baurechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

    (2) Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat ihm die Gemeinde diese Aufgabe zu übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Brandsicherheitswache.

    (3) Angehörige einer Brandsicherheitswache können Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern.

    Quelle:http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/...&c3=01&c4=0104
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  7. #7
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Kritisch (für BaWü) erscheint mir der Aufkleber "Feuerwehr" am Fahrzeug, da laut FWG nur öffentliche und Werkfeuerwehren diesen Begriff führen dürfen. Betriebsfeuerwehren sind im FWG BaWü garnicht erfasst.
    Mir nicht, da es so aussieht als ob es nur ein Archivbild ist und nichts mit Falck zu tun hat.
    Dieses Bild.
    http://ais.badische-zeitung.de/piece...4/41256772.jpg
    scheint dieses Fahrzeug zu sein.
    http://tunnelfeuerwehr.de/seiten/1741.html
    obwohl irgendwas scheinbar nicht stimmt, da immer der 1/74-1 angezeigt wird.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Die Fahrzeuge sind offenbar Eigentum der ARGE:
    http://tunnelfeuerwehr.de/seiten/fahrzeuge.html

    Letztlich ist das nur eine Formalie, die mit einem Heißluftfön und etwas Geduld geklärt werden kann.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  9. #9
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    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  10. #10
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Es steht jedem offen, auf privatem Grund und Boden eine Betriebsfeuerwehr einzurichten. Im Gegensatz zur Werkfeuerwehr gibt es keinerlei Vorschriften hinsichtlich Ausbildung und Ausstattung zu beachten.
    Kritisch (für BaWü) erscheint mir der Aufkleber "Feuerwehr" am Fahrzeug, da laut FWG nur öffentliche und Werkfeuerwehren diesen Begriff führen dürfen. Betriebsfeuerwehren sind im FWG BaWü garnicht erfasst.
    Das problem ist, das BaWü nicht wirklich zwischen Werk-und Betriebsfeuerwehr unterscheidet, zumindest nicht in dem Masse wie dies in anderen Bundesländern geschieht.

    [QUOTE=F64098;394186]Hier sind vermutlich wieder gekränkte Eitelkeit und Co. am Werk. Ich bin mir sicher, daß es der Polizei z.B. sehr gefällt, wenn solche Objekte durch einen Sicherheitsdienst o.ä. bewacht werden.

    Soweit ich das mitbekommen habe geht es hier darum, das die FFW Effringen-Kirchen zusammen mit der ARGE einen nicht unerheblichen Planungs- und Beschaffungsaufwand betrieben hat. Dann stand plötzlich Falck da und keiner wusste recht warum. Da wäre ich wohl auch angefressen. Außerdem besteht ja auch immer die Große Angst vor der "großen" privaten Feuerwehr...

    Gruß Knut
    -----------------------------------------------

    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

  11. #11
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    Das Problem ist wohl, dass die Leitung des Projekts gewechselt hat, von der ARGE zur Deutschen Verspätungsinitiative "DB": http://www.katzenbergtunnel.info/jah...-10-presse.htm

    http://www.badische-zeitung.de/efrin...-40718666.html

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