Zitat Zitat von Backdraft007 Beitrag anzeigen
Ist es nicht vergleichbar mit den so typischen Brandsicherheitswachen oder -/diensten? Es steht nirgends geschrieben, das es die Feuerwehr machen muss.
Entweder der Veranstalter kann dies selber erledigen, wen auch immer er damit beauftragt, oder aber die Gemeinde/Stadt muss eine BSW stellen. Hier liegt es nahe, das sich die Gemeinde ihrer Feuerwehr bedient.
Gibt doch in Deutschland schon seit Jahren kleinere Unternehmen, die ihre Dienste (Sanität, BSW, etc.) anbieten.


Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)

§ 7 FSHG(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenBrandsicherheitswachen

(1) Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist; bei Bedarf kann sie Auflagen erteilen. Baurechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat ihm die Gemeinde diese Aufgabe zu übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Brandsicherheitswache.

(3) Angehörige einer Brandsicherheitswache können Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern.

Quelle:http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/...&c3=01&c4=0104