Es steht jedem offen, auf privatem Grund und Boden eine Betriebsfeuerwehr einzurichten. Im Gegensatz zur Werkfeuerwehr gibt es keinerlei Vorschriften hinsichtlich Ausbildung und Ausstattung zu beachten.
Kritisch (für BaWü) erscheint mir der Aufkleber "Feuerwehr" am Fahrzeug, da laut FWG nur öffentliche und Werkfeuerwehren diesen Begriff führen dürfen. Betriebsfeuerwehren sind im FWG BaWü garnicht erfasst.
Hier sind vermutlich wieder gekränkte Eitelkeit und Co. am Werk. Ich bin mir sicher, daß es der Polizei z.B. sehr gefällt, wenn solche Objekte durch einen Sicherheitsdienst o.ä. bewacht werden.
MfG
Frank
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