
Zitat von
F64098
Es steht jedem offen, auf privatem Grund und Boden eine Betriebsfeuerwehr einzurichten. Im Gegensatz zur Werkfeuerwehr gibt es keinerlei Vorschriften hinsichtlich Ausbildung und Ausstattung zu beachten.
Kritisch (für BaWü) erscheint mir der Aufkleber "Feuerwehr" am Fahrzeug, da laut FWG nur öffentliche und Werkfeuerwehren diesen Begriff führen dürfen. Betriebsfeuerwehren sind im FWG BaWü garnicht erfasst.
Das problem ist, das BaWü nicht wirklich zwischen Werk-und Betriebsfeuerwehr unterscheidet, zumindest nicht in dem Masse wie dies in anderen Bundesländern geschieht.
[QUOTE=F64098;394186]Hier sind vermutlich wieder gekränkte Eitelkeit und Co. am Werk. Ich bin mir sicher, daß es der Polizei z.B. sehr gefällt, wenn solche Objekte durch einen Sicherheitsdienst o.ä. bewacht werden.
Soweit ich das mitbekommen habe geht es hier darum, das die FFW Effringen-Kirchen zusammen mit der ARGE einen nicht unerheblichen Planungs- und Beschaffungsaufwand betrieben hat. Dann stand plötzlich Falck da und keiner wusste recht warum. Da wäre ich wohl auch angefressen. Außerdem besteht ja auch immer die Große Angst vor der "großen" privaten Feuerwehr...
Gruß Knut
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"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)