Hi,
seh das genau wie WernerG.
Wenn ich eine Person ausdrücklich darauf hinweise (am besten mit schriftlichem Nachweis), das sein Handeln bei Eintritt einer schweren Folge strafrechtliche Konsequenzen hat, und diese Person (oder auch mehrere) trotzdem Branschutztüren festkeilen, handeln sie mEn vorsätzlich (wissentlich).
Ob und wie man Jemandem nachweisen kann das ER den Keil unter die Tür gesetzt hat ist natürlich schwierig.
Aber zumindest hat man eine Gestzliche Grundlage die das Unterkeilen verbietet.
Frohes Fest
Gruß
Bablu




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