Auch nach einer eindeutigen und am besten schriftlich nachweisbaren Belehrung über entspr. Ver-/Gebote ?!
Da dürfte vorsätzliche Mißachtung relativ einfach nachweisbar sein.
Die Frage wird jedoch sein, ob dieses "Verkeilen" etc einem speziellen Kollegen nachweisbar seien wird. Kollektivschuld gibt's ja zum Glück nicht mehr.




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