Hier die gesetzlichen Grundlagen aus der jährlichen Unterweisung, bei denen der Arbeitgeber in die Pflicht zum Brandschutz genommen wird.
Vielleicht läßt sich daraus was ableiten:
ArbSchG §3 – 14
ArbStättV § 3, § 55
BGV A1 (UVV / Unterweisungen )
UVEG § 15 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz
HGB § 62 (Fürsorgepflicht des AG)
BGB § 618