Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
Hallo Leute!

Ich weiß, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die es verbietet und unter Strafe stellt, wenn Brandschutzeinrichtungen vorsätzlich blockiert werden (Aufkeilen von Rauchabschlusstüren usw.). Leider kann ich dazu nicht so recht was im Netz auf die Schnelle finden. Kann mir jemand helfen in welchem Gesetz das steht und was als Strafe angedroht wird?!

Vielen Dank Euch!
Hier die gesetzlichen Grundlagen aus der jährlichen Unterweisung, bei denen der Arbeitgeber in die Pflicht zum Brandschutz genommen wird.

Vielleicht läßt sich daraus was ableiten:

ArbSchG §3 – 14
ArbStättV § 3, § 55
BGV A1 (UVV / Unterweisungen )
UVEG § 15 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz
HGB § 62 (Fürsorgepflicht des AG)
BGB § 618