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Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

  1. #91
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Naja, das zeigt, dass auch Polizisten die Weisheit nicht immer mit Löffeln essen, ne?
    Letztlich ist die Polizei auch "nur" ein Anwender dieses Gesetzes, mit der ein oder anderen besonderen Auslegung ;-)

    Zitat Zitat von Hawkfighter Beitrag anzeigen
    es gibt Feuerwehren, die nur ein Fahrzeug haben, und in denen die nachrückende Feuerwehrkräfte gezwungen sind, mit ihrem Privat-KFZ zur EST zu fahren.
    Wer zwingt die denn? Wenn das vorhandene Fahrzeug mit Besatzung auf der Piste ist, ist die Pflicht der Feuerwehr erfüllt. Wenn dann noch Leute unbedingt nichts verpassen wollen, könnte man in Frage stellen, ob eine solche "Zigeuneranreise" (jaja, ich weiß ich bin böse) überhaupt Sonderrechte rechtfertigt.

  2. #92
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn das vorhandene Fahrzeug mit Besatzung auf der Piste ist, ist die Pflicht der Feuerwehr erfüllt. Wenn dann noch Leute unbedingt nichts verpassen wollen, könnte man in Frage stellen, ob eine solche "Zigeuneranreise" (jaja, ich weiß ich bin böse) überhaupt Sonderrechte rechtfertigt.
    Es gibt auch Fahrzeuge die haben nur eine Staffelkabine, sind aber eigentlich Gruppenfahrzeuge, somit muß der Melder und der Schlauchtrupp anderweitig zur EST kommen.
    Wenn du denkst das der Melder und Schlauchtrupp einer Gruppe nur Zigeuner sind, dann ist alles klar.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #93
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Es gibt auch Fahrzeuge die haben nur eine Staffelkabine, sind aber eigentlich Gruppenfahrzeuge, somit muß der Melder und der Schlauchtrupp anderweitig zur EST kommen.
    Muss er das denn, wo die Vorschriften ein Arbeiten in Staffelstärke bis hin zum IA ermöglichen? Wird ein Staffelfahrzeug zum Gruppenfahrzeug, weil die Beladung auf Gruppenbeschäftigung ausgelegt ist (mehr spielerisch als notwendig)?
    Wenn ein großes LF mit Beladung für 2 Gruppen unterwegs ist, muss dann auch zwingend eine 2. Gruppe kommen?

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wenn du denkst das der Melder und Schlauchtrupp einer Gruppe nur Zigeuner sind, dann ist alles klar.
    "Zigeuner" sind für mich (und nicht nur für mich) in dem Zusammenhang diejenigen, die fernab jeder Führung und Kommunikation eine Einsatzstelle anfahren.


    Ich würde da allerdings noch unterscheiden, ob z.B. das einzige TSF das erste Fahrzeug bei einem Einsatz im eigenen Ort wäre, wenn da noch Leute hinterher kommen habe ich dafür Verständnis. Allerdings würden die auch in den wenigsten Fällen rein Entfernungs- bzw. Streckenmäßig die Notwendigkeit oder gar die Chance haben, Sonderrechte wahrzunehmen.
    Fährt das TSF als nachrückendes Fahrzeug an eine auswärtige Einsatzstelle, hat nach meiner Ansicht da niemand hinterher zu fahren, und wer meint das trotzdem machen zu müssen, dürfte nach meiner Ansicht Probleme kriegen, wenn er sich dann auf Sonderrechte berufen will.
    Geändert von überhose (29.12.2010 um 19:54 Uhr)

  4. #94
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wer zwingt die denn? Wenn das vorhandene Fahrzeug mit Besatzung auf der Piste ist, ist die Pflicht der Feuerwehr erfüllt
    .

    Weiß ich auch nicht, wer die zwingt, davon hab ich nichts gesagt ;-)
    Ersteinmal ist das nur meine Interpretation von markas Beitrag.

    Rein formell hat die Wehr ihre Pflicht durchaus getan, aber ich bitte dich, welcher Feuerwehrmann wird so denken, wenn er gerade einen der 6 Plätze für einen der wenigen Einsätze im Jahr verpasst hat.
    Dir werde ich doch wohl nicht erzählen müssen, dass gerade bei kleineren Wehren diese Leute auch gebraucht werden - es ist in ländlichen Regionen einfach üblich!

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn dann noch Leute unbedingt nichts verpassen wollen, könnte man in Frage stellen, ob eine solche "Zigeuneranreise" (jaja, ich weiß ich bin böse) überhaupt Sonderrechte rechtfertigt.
    Sein wir mal ehrlich, wer braucht denn für eine solche Anfahrt überhaupt Sonderrechte? Und selbst wenn man halt mit Privat-KFZ auf "Einsatzfahrt" geht, sind dann plötzlich keine Menschenleben mehr in Gefahr?

  5. #95
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    Naja aber auf dem weg von der Wache zum Einsatzort fährt man für gewöhnlich mit so nem roten auto mit Blaulicht und so nem lauten Horn;)is bei uns in der Feuerwehr zumindest so üblich....weiß ja net wie des bei euch gehandelt wird:D
    Prinzipiell stimmt das schon.
    Gegenfrage:
    Wie viele Feuerwehren kennst Du, bei denen im Einsatzfall für jede aktive Einsatzkraft ein Platz in Feuerwehrfahrzeugen sichergestellt ist?

    Ergo: "kleine" Ortswehr (34 aktive) mit einem TSF (Staffelfahrzeug, also 1-5)

    Nehmt doch die Aussage von überhose mit dem Zigeunertrupp nicht so wörtlich! Ich denke jeder weiß, was er meint, und das ist prinzipiell korrekt.

    Man könnte sicher noch diskutieren, dass an jeder Einsatzstelle auch Ersatzkräfte benötigt werden.

    Bei uns ist es üblich, dass das TSF grundsätzlich primär mit Atemschutzgeräteträgern besetzt wird, bevor es ausrückt. Somit ist zumindest ansatzweise sichergestellt, beim Eintreffen auch entsprechend reagieren zu können.

    Die Einsätze, bei denen es mich "erwischt" hatte, waren ein VU mit eingeklemmter Person und zwei Brände. Jeweils auf der Anfahrt zum Gerätehaus.

    Sicher ist es schwierig zu entscheiden, wenn die Sirene geht und man keinen FME hat, ob man jetzt das Risiko eingeht, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.

    Wichtig ist letztendlich, dass die Einsatzkräfte nicht ihr Hirn ausschalten, sobald Pieper oder Sirene gehen. Und, sie müssen auch dahingehend geschult werden. Ihr seht ja selbst an diesem Thread, wie viel Unklarheit existiert.

    Also, in Eurem eigenem Interesse:
    Ich apelliere einfach mal an den gesunden Menschenverstand...

    Der kommt meines Erachtens in der heutigen Gesellschaft viel zu kurz...
    Geändert von marka (03.01.2011 um 08:54 Uhr)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  6. #96
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    Du hast rechtlich gesehen Sonderrechte NUR du kannst diese NICHT kenntlich machen, da SONDERRECHTE nur mit Blaulicht und SoSi in Anspruch genommen werden dürfen. Was sagt uns das?! Wenn du einen VU Pers verursachst, wenn du im privaten Fahrzeug zum FH fährst und der POL noch sagst, du hast deine sonderrechte in Anspruch genommen wirste gleich nochmal härter bestraft.

    Des weiteren das anbrinegn von sogennanten Dachschilder wie z.B. "Feuerwehr im Einsatz" sind desweiteren verboten, es sei den das Schildbesitzt eine Zulassung im Straßenverkehr und ganz wichtig!!! Das muss eingetragen werden--> sonst Strafe und Ärger

    So ist es in BW

    JAck

  7. #97
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    Kleiner Exkurs in StVO gefällig?
    Für Sonderrechte benötigt man kein Blaulicht und auch kein Martinhorn. Dazu reicht die Stellung der betreffenden Person aus. zB Feuerwehrmann, dessen Melder so komische Pipstöne von sich gegeben hat.
    Wenn jemand Sonderrechte in Anspruch nehmen will, muss er nicht auf die Großzügigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen, damit sie ihm Platzmachen. Und die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen sich nicht genötigt fühlen.
    Für Wegerechte benötigt man Blaulicht und Martinhorn. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind jedoch verpflichtet, dem Fahrzeug mit Wegerecht unverzüglich Platz zu machen.

  8. #98
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    Zitat Zitat von runway25 Beitrag anzeigen
    So ist es in BW

    JAck
    BW = Botswana?

    Falls du das andere BW meinst, das mit BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH und TH zusammen das schöne D bildet, ist dein gesamter Beitrag Quatsch.

  9. #99
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    BW = Botswana?

    Falls du das andere BW meinst, das mit BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH und TH zusammen das schöne D bildet, ist dein gesamter Beitrag Quatsch.
    Vielleicht ist er bei der Bundeswehrfeuerwehr . . .

  10. #100
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    Zitat Zitat von runway25 Beitrag anzeigen
    Du hast rechtlich gesehen Sonderrechte NUR du kannst diese NICHT kenntlich machen, da SONDERRECHTE nur mit Blaulicht und SoSi in Anspruch genommen werden dürfen.
    Hier muss ich Dir teilweise widersprechen. Klar kannst Du an einem Fahrzeug, welches nicht mit blauem Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn ausgestattet ist, nicht kenntlich machen, wenn Du Sonderrechte beanspruchst. Aber:

    Sonderrechte haben nicht unbedingt mit Blaulicht und Einsatzfolgetonhorn zu tun.

    Beispiel:
    Szenario Banküberfall oder Meldung eines Einbruches über Einbruchmeldeanlage.
    Hier fährt die Polizei in der Regel ohne Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort, um die Einbrecher nicht durch den "Krawall" zu warnen. Auf dem Weg zum Einsatzort können sie jedoch sehr wohl Sonderrechte in Anspruch nehmen. Wegerecht haben sie wegen der fehlenden "Disko" und "Musik" jedoch nicht! Deswegen darf die Polizei trotzdem schneller fahren, als es dort laut Beschilderung erlaubt ist...

    Wegerecht bedeutet, dass Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn unterwegs zum Einsatzort sind. Jeder Verkehrsteilnehmer hat diesen Fahrzeugen unverzüglich Platz zu machen.

    Genau das ist ja der Unterschied! Sonderrechte erlauben in bestimmten Situationen, ungestraft die Regeln der StVO zu missachten, so lange nchts passiert. Keiner muss Platz machen, wie denn auch, man kann es ja selten signalisieren.

    Wegerecht signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern mittels Blaulicht und Martinshorn, dass man auf Einsatzfahrt ist und Sonderrechte in Anspruch nimmt und dass man gefälligst Platz zu machen hat. (Wobei das gefälligst keine Nötigung darstellen soll, meine Ausdrucksweise soll den Unterschied nur etwas drastischer verdeutlichen!!!)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  11. #101
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    Quellen zum Thema Sonder- und Wegerecht

    Eine einfache Suche bei Tante Google brachte bei folgenden Suchbegriffen etliche relevante Treffer (Suchbegriffe: "Wegerecht und Sonderrecht Feuerwehr"):

    alle Suchergebnisse

    Auszug interessanterer Ergebnisse:

    Powerpointpräsentation von PHK Reiner Wendel: http://www.feuerwehr-markgroeningen....nsatzfahrt.ppt
    Mein persönlicher Kommentar: Sehr aufschlussreich, da in der PPT auch auf Fahrzeugkennzeichnungen (Magnetschilder, Dachaufsetzer, etc.) eingegangen wird.

    Leitfaden der FF Flintbek zum Thema: http://www.feuerwehr-voorde.de/StVO.pdf

    Informationen beim Feuerwehrausrüster Helpi: http://www.helpi.com/Infos-Wissenwer...nderrechte.htm
    Mein persönlicher Kommentar: Sehr interessant ist der letzte Abschnitt ("Oberlandesgericht bestätigt Freisprüche zweier Feuerwehrleute vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung")
    Gerade die beiden im Absatz genannten Urteile decken sich mit meiner weiter oben geschilderten persönlichen Erfahrung...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  12. #102
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Es gibt auch Fahrzeuge die haben nur eine Staffelkabine, sind aber eigentlich Gruppenfahrzeuge, somit muß der Melder und der Schlauchtrupp anderweitig zur EST kommen.
    Wenn du denkst das der Melder und Schlauchtrupp einer Gruppe nur Zigeuner sind, dann ist alles klar.
    JA und nu ?

    wenn die der Meinung sind das ein Staffelfahrzeug ausreicht dann brauch Mann die anderen nicht ?
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  13. #103
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    Ein TSF ist zwar von der Mannschaft her als Staffelfahrzeug ausgelegt, ist aber mit dem technischen Gerät zur Aurüstung einer Löschgruppe beladen.

    Daraus lässt sich nicht schließen, dass bei einem Einsatz der Wehr eine Staffel in jedem Fall ausreicht.

    Erwähnte ich nicht vorhin etwas von gesundem Menschenverstand???
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  14. #104
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    Zitat Zitat von Hawkfighter Beitrag anzeigen
    @ firefighter93: Ich denke es ist offensichtlich. Damit auch du es weißt (bzw. dich damit nicht mehr rausreden kannst), es gibt Feuerwehren, die nur ein Fahrzeug haben, und in denen die nachrückende Feuerwehrkräfte gezwungen sind, mit ihrem Privat-KFZ zur EST zu fahren. Andere Option wäre eine etwas größere Wehr mit 4-5 Fahrzeugen, wo Kameraden mit "Sponsorenautos" (mit Werbung beklebte Zivilfahrzeuge) nachrücken können.

    . . . und ja du hast jetzt richtig geraten, diese haben dann auch kein Wegerecht, obwohl sie in Feuerwehrklamotten direkt von der Wache zur EST fahren.
    hm also ich bin da der meinung, dass die feuerwehrleute nicht in ihren privaten pkw´s zu E-stelle fahren sollten.Meiner meinung nach muss sich da der einsatzleiter drum kümmern dass das personal das vor ort gebraucht wird an die e-stelle kommt(ich sprech jetzt ma den "pendelverkehr" an) notfalls muss halt aus nem nachbarort personal geholt werden und wenn halt kein mannschaftswagen zur verfügung steht (keiner vorhanden,grad im einsatz,tannk leer,reifen kaputt was weiß der geier...) dann muss halt von ner nachbar wehr des organisiert werden.ich denke feuerwehrleute sind so im einsatz schon recht überheblich was die fahrweise angeht...fahren sie dann mit ihrem eigenen pkw zur e-stelle und bauen einen unfall...wie sieht da die rechtliche lage aus?????
    aus eigenem interesse um mein auto würde ich schon nicht damit zur e-stelle fahren!

  15. #105
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    Der Thread scheint mir etwas abgeglitten zu sein.
    Du fragtest ja nach einer Kennzeichnung für den Weg zur Wache/zum Gerätehaus.

    Ich denke, dass dürfte dann wohl bis zur Erschöpfung geklärt sein...

    Frage:
    Wie würdest Du handeln, wenn nachts die Sirene geht, und Du beim Blick aus dem Schlafzimmerfenster die Einsatzstelle sehen kannst und diese genau in der falschen Richtung zum Gerätehaus ist. Voraussetzung ist, dass die Einsatzkleidung bei Dir und nicht im Gerätehaus hängt.
    Fährst Du zum Gerätehaus oder direkt zur Einsatzstelle?

    Ich frage deshalb, weil ich im August 2010 genau in dieser Situation war.
    Ich fuhr damals mit meiner Frau (auch aktive Feuerwehrkameradin) im privaten PKW direkt zur Einsatzstelle...

    Die rechtliche Lage ist eindeutig:
    Der Fahrer ist für die Sicherheit verantwortlich.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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