Zitat von
Angriffstrupp
Zulässig wäre das richtige Wort.
Wenn dann bräuchte er einen FME und kann als Zusatz Handyalarmierung nutzen.
Eine Handyalarmierung alleine hingegen ist nicht zulässig.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.