Mein Tip: schieß nicht mit Kanonen auf Spatzen, das geht nach hinten los!
Geh erstmal zu der Befragung. Dein AG will nur wissen, was gewesen ist, denn auch er hat als Verkehrsunternehmen ein Interesse daran, das kein schlechtes Licht auf das Unternehmen fällt.
Wenn du schon im Vorfeld mit "Anzeige gegen die Beschwerdeführerin" drohst, wird das zumindest den Verdacht nahelegen, das der Vorfall genauso war, wie von der "Dönerdame" geschildert und das ist dann fast die Bitte, dass du eine Abmahnung haben willst.
Wenn wirklich nichts gewesen ist, dann vertrau auf deinen AG. Der wird dann schon das richtige Antwortschreiben durch die Unternehmensanwälte schreiben lassen. Die haben sowieso, als Verkehrsunternehmen, wegen mind. 10 Beschwerden täglich, zu Fussballspielen, Diskoabenden, anderen alkoholunterstützten Partys, schon das Standartschreiben erstellt, in dem nur noch die Daten des sich unberechtigt Beschwerenden eingetragen werden müssen.
Falls dien AG tatsächlich eine Abmahnung schreibe sollte (was ich bei aller Liebe nicht glaube, wenn nichts war), kannst du immernoch zum (Arbeitsrecht-)Anwalt gehen. Dann solltest du allerdings auch den Gedanken fassen den AG zu wechseln, denn entweder hat er dich "sowieso auf dem Kieker" oder ist als AG völlig ungeeignet.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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