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Thema: Gegen Kundenbeschwerde vorgehen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ruhe bewahren. Es ist kein Schuldspruch sondern eine Anhörung. Betriebsrat informieren und mitnehmen. Zuerst den gegenüber komplett ausreden lassen. Keine Schuldanerkenntis und nichts unterschreiben. Und ganz zum Schluss wer schreit hat unrecht.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  2. #2
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    Ruhig bleiben , und der Sache gelassen entgegen sehen. Hör´ Dir die Gegenseite erstmal mal an , und wie akkon schon sagte : ruhig und besonnen bleiben , auch wenn es vielleicht schwer fällt. Ausreden lassen , ruhig und sachlich den Vorfall aus Deiner Sicht schildern ( Döner im Bus gegessen - Bitte , das Ding einzupacken wurde ignoriert e.t.c. ) Falls das Gegenüber ( also die Beschwerdeführerin ) recht schnell in Rage gerät und Dich ständig unterbrechen sollte hast Du schon so gut wie gewonnen - lass Dich unterbrechen , lass sie ausreden ( auch wenn Du dann 100 mal anfangen musst ), aber lass Dich auf keinen Fall dazu verleiten emotional , laut , bewertend oder persönlich zu werden - dann wird Dein Chef schnell merken , dass Du die Situation ( und vor allem Dich ) beherrschen kannst.
    Mit steigendem Blutdruck, Lautstärke und Tonfall der Beschwerdeführerin sinkt deren Glaubwürdigkeit - wenn sie sich während des Gespräches also selbst aufschaukelt ist es um so besser für Dich .
    "Ruhe" in die Situation bringen ist hier schon die halbe Miete.

    Wird schon - und einen RA brauchst Du nicht.

    M

  3. #3
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    Was soll er denn mit einem Rettungsassistenten ;-)
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  4. #4
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    Was soll er denn mit einem Rettungsassistenten ;-)
    der kann bei andauerndem Bluthochdruck helfen *scnr*

  5. #5
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    achte darauf, das bei deiner anhörung eine gegendarstellung in deiner akte mit vermerkt wird. schließlich ist deine abmahnung auch darin vermerkt. dies darf nicht verwehrt bleiben und sollte duch akteneinsicht kontrolliert werden.

  6. #6
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    der kann bei andauerndem Bluthochdruck helfen *scnr*
    Echt? Wie denn?

  7. #7
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    Mein Tip: schieß nicht mit Kanonen auf Spatzen, das geht nach hinten los!

    Geh erstmal zu der Befragung. Dein AG will nur wissen, was gewesen ist, denn auch er hat als Verkehrsunternehmen ein Interesse daran, das kein schlechtes Licht auf das Unternehmen fällt.
    Wenn du schon im Vorfeld mit "Anzeige gegen die Beschwerdeführerin" drohst, wird das zumindest den Verdacht nahelegen, das der Vorfall genauso war, wie von der "Dönerdame" geschildert und das ist dann fast die Bitte, dass du eine Abmahnung haben willst.

    Wenn wirklich nichts gewesen ist, dann vertrau auf deinen AG. Der wird dann schon das richtige Antwortschreiben durch die Unternehmensanwälte schreiben lassen. Die haben sowieso, als Verkehrsunternehmen, wegen mind. 10 Beschwerden täglich, zu Fussballspielen, Diskoabenden, anderen alkoholunterstützten Partys, schon das Standartschreiben erstellt, in dem nur noch die Daten des sich unberechtigt Beschwerenden eingetragen werden müssen.

    Falls dien AG tatsächlich eine Abmahnung schreibe sollte (was ich bei aller Liebe nicht glaube, wenn nichts war), kannst du immernoch zum (Arbeitsrecht-)Anwalt gehen. Dann solltest du allerdings auch den Gedanken fassen den AG zu wechseln, denn entweder hat er dich "sowieso auf dem Kieker" oder ist als AG völlig ungeeignet.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    Was soll er denn mit einem Rettungsassistenten ;-)
    Upps, richtig :-)
    Drücken wir mal die Daumen dass er keinen braucht :-)

    Ich denke die ganze Sache wird halb so wild werden . Abwarten , Mutmaßungen und sich verrückt zu machen bringt erstmal keinen weiter .

    M

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