Zitat Zitat von Gizmo Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!
Eigentlich passt meine Frage nicht zu diesem Forum, da sie nichts mit Funken zu tun hat. Ich stelle sie trotzdem, da sich ja hier im Forum z.B. auch einige Polizisten aufhalten die von Berufswegen evtl Ahnung davon haben.
Nunja zur eigentlichen Frage:

Ich arbeite bei einem größeren Nahverkehrsbetrieb und bin in diesen Tagen Opfer einer Kundenbeschwerde geworden. Soweit so gut, wenn man Mist baut muss man dazu stehen - diese Beschwerde ist jedoch nie so vorgefallen.
Konkreter geht es darum, angeblich eine junge Frau aufgrund einer lapalie mit wüsten Beschimpfungen des Wagens verwiesen zu haben. Ich habe schon länger niemanden des Wagens verwiesen, mit Beschimpfungen schonmal garnicht.
Nun kommt es in den nächsten Tagen zu einer Anhörung. Ich werde den Vorfall natürlich wahrheitsgemäß abstreiten und die Situation aus meiner Sicht darlegen - und hoffen das man mir glaubt, ansonsten seh ich die Abmahnung schon vor mir.

Soviel zur Vorgeschichte. Jetzt möchte ich gegen die Beschwerdeführerin vorgehen, beispielsweise mit einer Verleumdungsanzeige. Es gibt weder von meiner Seite, noch von der "gegnerischen" Zeugen für den Vorfall.
Ist so eine Anzeige ohne Zeugen überhaupt sinnvoll oder wird da nichts bei rumkommen und ich kann mir das sparen?

In der Hoffnung, dass jemand helfen kann
viele Grüße Gizmo!
aus meiner bescheidenen sicht solltest du eher nach juristen als feuerwehrleute und polizisten suchen :)

eine frage aber, so wie ich das verstanden habe ist eine beschwerde eingegangen bei deinem arbeitgeber und du bist vorgeladen ebenso bei deinem AG zur Aussage? Weil wenn das so ist, sehe ich es aber anders wie der rest hier, wozu angreifen wenn du durch deine unschuld unverwundbar bist? Jetzt schon mit anzeigen zu drohen wäre einfach unnütze belastung der Polizei, des Rechtsstaates alles, einfach überflüssig zum jetztigen Zeitpunkt.