
Zitat von
Teddy13
Hallo zusammen, weiß nicht genau ob es hier rein gehört.
Glatteisunfall am Gerätehaus:
Folgende Situartion:
Bei uns in der Kummune ist der Bauhof nicht in der Lage die Zufahrt, Hof und Eingangsberich am Gerätehaus Eisfrei zu halten. Es wird jeglich nur der Schnee weg geräumt und die 1cm dicke Eis schicht bleibt bestehen.
Ist die Kommune verpflichtet sich um einen anstendigen Winterdienst zu kümmern durch Bauhof oder so, da es sich um ein öffendliches Gebäude handelt oder ist der Hausmeister verantwortlich auch wenn es nicht vertaglich gerregelt ist oder die Feuerwehr Angehörigen?
Ist die Kommune haftbar wenn es auf der Eisfläsche zu einen Unfall kommt zb nach einer Alarmierung und es zu Bleschäden an PKW´s oder wenn nicht sogar Personen zu schade kommen durch stürtze usw ... ?
Schonmal Danke!