Sollten die Wetter-Experten Recht bekommen, und wir wirklich so einen harten Winter bekommen?
Habe eben mit jemanden aus Pinneberg (SH) Telefoniert, der Baut und Wartet in ganz SH Brandmeldeanlagen, er sagt das es schon ziemlich heftig sei in SH...
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Ja, die Wetterlage hier oben ist total zwiegespalten:
In den meisten Landesteilen ist sehr wenig bis mäßig Schnee gefallen. In einem Streifen von ca. 20 km Breite, der sich vom Kreis Ostholstein (Eutin) über den Kreis Segeberg zog, sind starke Schneefälle gewesen, die innerhalb kurzer Zeit ca. 50cm Neuschnee brachten. Dazu kommt ein zunehmender Oststurm, der Schneewehen verursacht.
Heute ist es in den meisten Landesteilen wunderschön: Sonnenschein, bleuer Himmel, aber saukalt!
Ab morgen soll es dann eine weitere Schneewelle geben, die diesmal das gesamte Land erfassen soll. Mal schauen, was da so kommt.
Dat kümmt, as dat kümmt. So sagt man hier.
Gruß,
Funkwart
Das aber ist ein bekanntes Phänomen in Küstenlagen und in SH nicht das erste Mal zu beobachten:
Über dem (verhältnismäßig) warmen Wasser nimmt die Luft Feuchtigkeit auf, die dann über dem kalten Küstenland als Niederschlag wieder herunter kommt.
Hi,
Bei uns liegt doch auch schon recht viel Schnee, inklusive Schneeverwehungen. Wir liegen bei 10 cm seit vorgestern. Tendenz steigend! (vor allem in den nächsten Tagen) Letztes Jahr um diese Zeit hatten wir noch gar keinen Schnee hier oben und die Temperaturen waren auch deutlich milder. Aktuell liegen wir tagsüber bei -10 Grad und das durchgehend, morgens wie abends. Dazu kommt dann noch der eisige Ostwind, da wird´s gefühlt noch mal wesentlich kälter.
Gruß
In unserem Nachbarkreis:
Olpe. Eine gemeinsame Pressemitteilung aller Städte und Gemeinden im Kreis Olpe gibt es äußerst selten. Am gestrigen Donnerstag aber wurde eine solche auf den Weg gebracht. Also muss es sich um ein kreisweit interessantes und bedeutendes Thema handeln. Und in der Tat: Die Verkehrsteilnehmer müssen sich auf einen teilweise erheblich eingeschränkten Winterdienst einstellen.
sz - Im Winter 2009/2010 gab es aufgrund extremer Witterung in ganz Deutschland erhebliche Probleme mit Salzlieferungen. Fast alle Winterdienstbetriebe erhielten nur eingeschränkt Lieferungen, viele Städte und Gemeinden waren zeitweise ganz oder fast vollständig von der Salzversorgung abgeschnitten. Somit wurde vielerorts der Salzeinsatz zwangsweise reduziert, in einem Teil der Strecken nicht mehr oder nur teilweise gesalzen oder auch im Extremfall Straßen wegen Salzmangel gesperrt.
Da ähnlich strenge oder noch strengere Winter in Zukunft nicht ausgeschlossen werden können, sind sich die Kommunen im Kreis Olpe nunmehr einig, "dass der bislang in der Vergangenheit geleistete Winterdienst, der teilweise weit über die gesetzliche Streupflicht hinausging, zukünftig nicht aufrecht erhalten werden kann".
Dabei weisen die Kommunen in ihrer Pressemitteilung hin, dass "nicht nur die hierfür fehlenden personellen und finanziellen Ressourcen ausschlaggebend sind". Entscheidend seien insbesondere auch ökologische Gesichtspunkte, den Salzverbrauch deutlich zu verringern. Deshalb werden die Räumdienste im Kreis Olpe ab sofort ausschließlich "nach den gegebenen Möglichkeiten und den bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Notwendigkeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erfolgen".
Folgende Maßnahmen wurden innerhalb der Baubetriebshöfe auf Kreisebene im Einzelnen abgesprochen:1. Verringerung der Streumengen durch verstärkte mechanische Räumung:Durch eine verstärkte mechanische Räumung wollen die Städte und Gemeinden "in erheblichem Maße Salz sparen", denn je mehr Schnee und Eis mechanisch beseitigt werde, umso weniger müsse weggetaut werden. Das schone nicht nur die öffentlichen Kassen, sondern im Besonderen auch die Umwelt.2. Beschränkung der Salzstreuung auf bedeutenden und gefährlichen Abschnitten: Es werden den Angaben zufolge nur noch "verkehrswichtige" und gleichzeitig gefährliche Straßen und Kreuzungspunkte schnee- und eisfrei gehalten. Deshalb werden vorrangig gerade und ebene Straßenabschnitte nicht mehr mit Salz abgestreut. Lediglich Straßenabschnitte wie Gefäll- oder Steigungsstrecken, Kurvenlagen, etc., die zu den insbesondere gefährlichen Bereichen zu rechnen sind, werden noch mit Auftausalz versehen.3. Verzicht auf nächtliche Räum- und Streuvorgänge:In den Städten und Gemeinden des Kreises Olpe soll der Winterdienst rechtzeitig früh morgens beginnen, so dass die wichtigsten Verkehrsstraßen zu Beginn der Hauptverkehrszeit geräumt sind. Der Winterdienst endet im Regelfall um 20 Uhr. In der Mitteilung heißt es: "Es besteht keine gesetzliche Pflicht für ein nächtliches Räumen und Streuen." Bundes-, Land- und Kreisstraßen bilden dabei aber die Ausnahmen.4. Strecken-Sperrungen:Grundsätzlich ist es möglich, Strecken im Winter ganz zu sperren, wenn diese "entbehrlich" sind. In der Regel sind dies nachgeordnete Außerortsstraßen mit Abkürzungscharakter. Welche Straßen im Einzelfall von Sperrungen betroffen sein können, entscheiden die jeweiligen Städte und Gemeinden. Auch die Polizei kann zur Gefahrenabwehr im Einzelfall Straßen sperren.Zum Abschluss weisen die Kommunen ausdrücklich darauf hin, dass Autofahrten - insbesondere in den Morgen- und Abendstunden - bei niedrigen Temperaturen auf das Notwendige beschränkt werden sollten und die Fahrgeschwindigkeit unbedingt anzupassen ist. Die Verkehrsteilnehmer mögen sich in ihrer Fahrweise darauf einstellen, dass es durchaus bei überfrierender Nässe auch glatte Stellen geben kann. Auch Fußgänger werden um besondere Vorsicht gebeten, da auch auf den Gehwegen Glättegefahr besteht.Fragen rund um den Winterdienst? Die Städte und Kommunen weisen darauf hin, dass die Mitarbeiter der Ordnungsämter, der Bauverwaltungen oder der Baubetriebshöfe informieren. Adressen und Telefonnummern sind auf den jeweiligen Internetseiten der Städte und Gemeinden oder in Telefonbüchern zu finden.
Quelle: http://www.siegener-zeitung.de/a/413...interdienstein
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
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