WENN hier schon alle mit Paragraphen um sich werfen, bedenkt doch bitte auch das RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
§ 6 RDG befaßt sich mit der unentgeltlichen, also nicht gewerblichen Rechtsdiensleistung.. Nach § 6 Abs. 2 RDG darf auch diese außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehung nur erbringen, wer die erforderliche Sachkunde besitzt.
Und noch einmal § 1 Abs 1 RDG:
" Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert."
(Und das war jetzt keine Rechtsberatung sondern nur mal ein kleiner Anstoß für unsere Paragraphenreiter! ;-)
Was den Vorgang selber angeht.... Ist schon ein starkes Stück. Aber passt ja (leider) auf die Schiene "übereifriger" Jungfeuerwehrmann....
Wie bereits gesagt - einfach mal zu einer Sitzung im kleinen Rahmen einladen, ihm eine Möglichkeit einräumen, sich zu dem Sachverhalt zu äußern und, je nach dem, wie schwerwiegend es denn nun letztendlich ist (Urkundenfälschung etc) - kurzen Prozess mit Ausschluß aus der Feuerwehr. Da sind wir glaube ich alle einer Meinung!
PS: Wenn sich der Vogel so für Funk interessiert - meinst Du nicht, dass er hier auch im Forum unterwegs ist????