Und der Gesetzestext dazu sagt klar: MUSS Genehmigt werden...
Na dann lass es doch mal zu einem Unfall kommen, wo ein gewitzter Anwalt auf die Idee kommt gegen den "Nutzer" zu klagen...
Dann wünsch ich dem "Nutzer" viel Spaß, wenn er keine Ausnahmegenehmigung dazu hat...
MfG Fabsi