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Thema: Führerschein Klasse B für Einsatzkräfte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Du hälst es für eine vernünftige Idee Feuerwehrangehörige mit weniger Ausbildung mehr Fahrzeug fahren zu lassen?

    *Kopfschüttel*

    Ich werde mich in kein Fahrzeuge setzen das so ein Hilfskraftfahrer steuert.
    Als nächstes kommt dann, dass C1E Führerscheininhaber auch Fahrzeuge bis 12t fahren dürfen. Das spart den Kommunen auch einiges an Geld.

  2. #2
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    Endlich wird in Berlin mal einer wach....
    Wie war es denn bis 1999? Da gab es einen FS für Motorräder, einen bis 7,49 Tonnen, einen ab 7,50 Tonnen und Schluss.
    Dann kam die "erfreuenswerte EU" (ich spar mir meine ehrliche Meinung über diesen Pleiteverein, wenn ich die äußere gibts ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung....) und hat behauptet Autofahrern können gar keine Autos mit Anhänger lenken. LKW-Berufskraftfahrer werden (erst?) ab ihrem 50ten Geburtstag gar zum Sicherheitsrisiko, 89jährige, die nur alle 6 Monate mal 20km fahren sind aber mit ihrem 3,2-to-Stern-Auto kein Sicherheitsrisiko.... Gewerbliche Sprinter-Transporter (SB) dürfen wegen ihres im Fahrzeugbrief eingetragenen, aber immer um mindestens 25% überschrittenen, Gewichtes von 3499,999 kg auf den Strassen ohne Fahrtenschreiber auch schneller als 80 fahren, obwohl der osteuropäische Fahrer seit mehr als 24 Stunden ununterbrochen am Steuer sitzt.

    Es ist dringend eine Reform des deutschen Führerscheiwesens nötig! Ich würde als praktikabel und realitätsgerecht vorschlagen:
    • ein Führerschein für alle motorisierten Zweiräder
    • ein Führerschein bis 7,49 to mit Anhänger, luftdruckgebremst 10,5 to = Gesamtzug 17,99 to
    • ein Führerschein ab 7,50 to
    • Einschränkungen für Personen unter 25 in Hubraum und Alkoholverbot
    • Alle Fahrer von Fahrzeugen ab 7,5 to müssen alle 3 Jahre zum Arzt, sonst verlieren sie ihre Erlaubnis für Fahrzeuge ab 7,5 to
    .... irgendwie kommt mir mein Vorschlag ziemlich bekannt vor....
    Geändert von AkkonHaLand (31.08.2010 um 12:26 Uhr) Grund: Linksschreihpunkkk
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Als nächstes kommt dann, dass C1E Führerscheininhaber auch Fahrzeuge bis 12t fahren dürfen. Das spart den Kommunen auch einiges an Geld.
    Wieso nur 12 t? Ich warte nur darauf, dass irgendein Provinzfürst Wählerstimmen heischend die Aufhebung der Gewichtsbegrenzung für FA mit FEK C1E (alte Kl. 3) fordert.
    MkG
    Rundhauber

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