
Zitat von
Alex22
Und auch Busse vergessen. ;-)...
Öhm... nö? Denn auch Busse unterliegen dieser generellen Regelung.
Einzelne Ausnahmegenehmigungen (z.B. "100er-Aufkleber mit Zulassungsstellenmarke" auf Bussen und Auto-Anhängern) sind davon ja unbenommen.

Zitat von
Alex22
Im übrigen gibts die Regelungen mit den "neuen" Gewichtsklassen in den Dienstfahrerlaubnissen schon immer.
Welche "Dienstfahrerlaubnis" meinst du? Bei den "Nicht-Bundeswehr-Kräften" (SEG, FW, ...) gab es m.W. nach keine Angaben des zul. Gesamtgewichtes nach. Es stand nur sinngemäß drinne
"Der Inhaber dieser Erlaubnis darf folgende Fahrzeuge fahren:
- RTW "Rettung Pusemuckel 17-42"
- KTW "Rettung Pusemuckel 17-55"
(ggf. stand dort auch noch "und Baugleiche")
Diese Erlaubnis ist nur gültig in Verbindung mit der gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse!
Mit freundlichen Grüßen
Der Fahrzeugbeauftragte
(Unterschrift)
D.h. es gab/gibt für jedes Fahrzeug eine einzelne Genehmigung.
Geändert von AkkonHaLand (23.09.2010 um 13:03 Uhr)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator