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Thema: Führerschein Klasse B für Einsatzkräfte

Baum-Darstellung

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  1. #21
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und auch Busse vergessen. ;-)...
    Öhm... nö? Denn auch Busse unterliegen dieser generellen Regelung.

    Einzelne Ausnahmegenehmigungen (z.B. "100er-Aufkleber mit Zulassungsstellenmarke" auf Bussen und Auto-Anhängern) sind davon ja unbenommen.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Im übrigen gibts die Regelungen mit den "neuen" Gewichtsklassen in den Dienstfahrerlaubnissen schon immer.
    Welche "Dienstfahrerlaubnis" meinst du? Bei den "Nicht-Bundeswehr-Kräften" (SEG, FW, ...) gab es m.W. nach keine Angaben des zul. Gesamtgewichtes nach. Es stand nur sinngemäß drinne
    "Der Inhaber dieser Erlaubnis darf folgende Fahrzeuge fahren:
    - RTW "Rettung Pusemuckel 17-42"
    - KTW "Rettung Pusemuckel 17-55"
    (ggf. stand dort auch noch "und Baugleiche")
    Diese Erlaubnis ist nur gültig in Verbindung mit der gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse!

    Mit freundlichen Grüßen
    Der Fahrzeugbeauftragte
    (Unterschrift)
    D.h. es gab/gibt für jedes Fahrzeug eine einzelne Genehmigung.
    Geändert von AkkonHaLand (23.09.2010 um 13:03 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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