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Thema: Führerschein Klasse B für Einsatzkräfte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und auch Busse vergessen. ;-)...
    Öhm... nö? Denn auch Busse unterliegen dieser generellen Regelung.

    Einzelne Ausnahmegenehmigungen (z.B. "100er-Aufkleber mit Zulassungsstellenmarke" auf Bussen und Auto-Anhängern) sind davon ja unbenommen.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Im übrigen gibts die Regelungen mit den "neuen" Gewichtsklassen in den Dienstfahrerlaubnissen schon immer.
    Welche "Dienstfahrerlaubnis" meinst du? Bei den "Nicht-Bundeswehr-Kräften" (SEG, FW, ...) gab es m.W. nach keine Angaben des zul. Gesamtgewichtes nach. Es stand nur sinngemäß drinne
    "Der Inhaber dieser Erlaubnis darf folgende Fahrzeuge fahren:
    - RTW "Rettung Pusemuckel 17-42"
    - KTW "Rettung Pusemuckel 17-55"
    (ggf. stand dort auch noch "und Baugleiche")
    Diese Erlaubnis ist nur gültig in Verbindung mit der gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse!

    Mit freundlichen Grüßen
    Der Fahrzeugbeauftragte
    (Unterschrift)
    D.h. es gab/gibt für jedes Fahrzeug eine einzelne Genehmigung.
    Geändert von AkkonHaLand (23.09.2010 um 13:03 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Welche "Dienstfahrerlaubnis" meinst du? Bei den "Nicht-Bundeswehr-Kräften" (SEG, FW, ...) gab es m.W. nach keine Angaben des zul. Gesamtgewichtes nach. Es stand nur sinngemäß drinne
    Ja die von der Bundeswehr.
    Ne Dienstfahrerlaubnis von der Feuerwehr oder SEG kenn ich gar nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ja die von der Bundeswehr.
    Ne Dienstfahrerlaubnis von der Feuerwehr oder SEG kenn ich gar nicht.
    Es gab, (oder gibt es die auch noch?), auch noch Dienstfahrerlaubnisse der Polizei bzw. damals des Bundesgrenzschutzes (jetzt BuPol) die in etwa dasselbe waren wie die Dienstfahrerlaubnis der BW. (Im Gesetz stehen die glaube ich noch drin, ob die aber noch gelten bzw. ausgegeben werden kann ich nicht sagen. Kann mir gut vorstellen das es da nur noch zivile FS gibt)

    Die angesprochene Dienstfahrerlaubnis bei FW, THW oder SEG ist keine Fahrerlaubnis im Sinne der FeV (Führerschein) sondern eher eine Benutzungserlaubnis, also das einverständniss des Halters dieses Fahrzeug als Fahrer zu benutzen. Die Fahrerlaubnis im Sinne der FeV muss gesondert durch einen (zivilen) FS nachgewiesen werden.
    Teilweise gab es aber auch da schon abweichungen in den Klassen, also das bestimmte Fahrzeuge von Klasse 3 Fahren auf weisung von oben nicht "benutzt" werden durften obwohl die FeV dies gestattet hätte. Diese fehlten dann in der Dienstfahrerlaubniss.

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  4. #4
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    Ich bin auch dafür... bringt vielen Feuerwehren was... die könnten so dann evtl. ein Fahrzeug bissel größer Dimensionieren und müssen nicht rücksicht darauf nehmen das hier evtl. viel Geld in C Fahrerlaubnis Investiert werden muss.

    Uns selber würde es nichts bringen... leider 8, 9 und 13t Fahrzeuge (die größeren) und bald geht der 9er weg und wir ein 18er... Also bei uns kein Unterschied... mit B wird dann nur ELW/MTW Fahrbar bleiben.

  5. #5
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Es gab, (oder gibt es die auch noch?), auch noch Dienstfahrerlaubnisse der Polizei bzw. damals des Bundesgrenzschutzes (jetzt BuPol) die in etwa dasselbe waren wie die Dienstfahrerlaubnis der BW. (Im Gesetz stehen die glaube ich noch drin, ob die aber noch gelten bzw. ausgegeben werden kann ich nicht sagen. Kann mir gut vorstellen das es da nur noch zivile FS gibt)

    Hallo,

    ja das gibt es noch, aber zumindest wir (ein PP in NRW) bekommen darüber keine Bescheinigung mehr. Es ist aber neben dem Besitz einer normalen Fahrerlaubnis eine kleine Prüfung nötig um Dienst KFZ bewegen zu dürfen. Hier wird nach den EU Klassen unterschieden. Wobei bei PKW kein Unterschied gemacht wird zwischen Zivil und Streifenwagen. Nur als Angestellter hat man keine Berechtigung SoSi benutzen zu dürfen soviel ich weiß auch nicht zur Absicherung. Dazu kommt noch alle 5 Jahre eine Ärztliche Untersuchung.

    Gruß Marcus

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