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Thema: Führerschein Klasse B für Einsatzkräfte

  1. #16
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    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    hm, also ich bin ein Hilfskraftfahrer gewesen ? naja,es ging aber komischerweise bis 1999 super, alle kamen früher mit den 7,5t zurecht,
    was hat sich denn an den Fahrzeugen so dramatisch geändert,oder waren unsere Eltern einfach nur echte Männer die sogar 7,5t bändigen konnten ? ;)
    ne andere Ausbildung in der Fahrschule hatten die sicher nicht.
    ich verstehe bis heute den Unsinn der3,5t nicht.
    "Früher hat es doch auch funktioniert" ist doch ein Märchen. Wenn man sich einfach mal im Bekanntenkreis umhört, wie viele 3er-Besitzer sich mal eben einen Umzugswagen ausgeliehen haben und damit einen Schaden verursacht haben, stellt sich die Sache anders dar. Ein 7,5t Fahrzeug ist nunmal ein LKW und damit sowohl technisch als auch praktisch im Straßenverkehr anders zu bewegen als ein PKW (Stichwort Bremssystem)? Selbst wenn diese Inhalte früher im Führerschein Klasse 3 vermittelt wurden (Fahrpraxis?), mit der neuen Regelung wird das gleich mal ganz weg gelassen und durch eine diffuse Einweisung vor Ort ersetzt. Na Prost Mahlzeit.

    Zitat Zitat von FloMa Beitrag anzeigen
    Ich denke auch das man bei 7,5t eine sinvolle Grenze ziehen kann und muss... drüber wird keiner fordern dass man die schwereren Fahrzeuge ohne Führerschein fahren darf, aber drunter?
    Wenn die Ausbildung der Organisationen dementsprechen gut ist, sehe ich kein Problem damit...
    Oder was für Ideen haben die Feuerwehrführerschein-Gegner, damit die FFW und HiOrgs einsatzklar bleiben?
    Wieso vom Bund? Vom jeweiligen Aufgabenträger, also bei der Feuerwehr Gemeinde. Klappt anderswo doch auch seit Jahrzehnten. Die zahlen doch auch G26 und den jährlichen Streckendurchgang usw.


    Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass es vielen darum geht, möglichst ohne großen Aufwand ein SoSi-Fahrzeug fahren zu dürfen. Dafür wird dann auch gerne eine Schmalspur-Sonderausbildung in Kauf genommen ... :-(

  2. #17
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    "Früher hat es doch auch funktioniert" ist doch ein Märchen. Wenn man sich einfach mal im Bekanntenkreis umhört, wie viele 3er-Besitzer sich mal eben einen Umzugswagen ausgeliehen haben und damit einen Schaden verursacht haben, stellt sich die Sache anders dar. Ein 7,5t Fahrzeug ist nunmal ein LKW und damit sowohl technisch als auch praktisch im Straßenverkehr anders zu bewegen als ein PKW (Stichwort Bremssystem)? Selbst wenn diese Inhalte früher im Führerschein Klasse 3 vermittelt wurden (Fahrpraxis?), mit der neuen Regelung wird das gleich mal ganz weg gelassen und durch eine diffuse Einweisung vor Ort ersetzt. Na Prost Mahlzeit.


    Wieso vom Bund? Vom jeweiligen Aufgabenträger, also bei der Feuerwehr Gemeinde. Klappt anderswo doch auch seit Jahrzehnten. Die zahlen doch auch G26 und den jährlichen Streckendurchgang usw.


    Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass es vielen darum geht, möglichst ohne großen Aufwand ein SoSi-Fahrzeug fahren zu dürfen. Dafür wird dann auch gerne eine Schmalspur-Sonderausbildung in Kauf genommen ... :-(

    Du sagst es ja selber... deine Bekannten haben sich einen LKW ausgeliehen, weil sie mal in der Fahrschule davon gehört haben dass sie den auch fahren dürfen, und weil sies nicht gewohnt sind, haben sie Schäden verursacht...
    Genau das soll durch die Einweisungen durch die Organisationen vermieden werden. Ich denke nicht dass dann gesagt wird:
    "Da ist der LKW den fährst du jetzt mal zum Einsatz, wir werden schon hinkommen"

    Schwarze "Fahrer" Schafe wird es immer geben, genauso wie Leute die "SoSi-Geil" sind, das lässt sich aber so und so nicht vermeiden und auch mit einem normalen PKW kannst auf der Einsatzfahrt genug Schaden anrichten.

  3. #18
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    naja zwischen "mal ausleihen" und das Feuerwehrauto öfter fahren, (jeder Maschinist sollte ja vor Ort eingewiesen sein und Übungsfahrten machen) liegen ja Welten.
    wenn ich nie fahre ,bin ich auch mit nem 3,5t TSF total überfordert,das ist ja klar.
    Ausbildung vor Ort sollte immer und permanent stattfindne,wie das die ein oder andere Wehr handhabt,dazu sage ich mal nix ;))

  4. #19
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ... Ein 7,5t Fahrzeug ist nunmal ein LKW und damit sowohl technisch als auch praktisch im Straßenverkehr anders zu bewegen als ein PKW (Stichwort Bremssystem)? ...(
    Darf ist sanft darauf hinweisen, das alle Fahrzeuge ab 3,5 to (früher 2,5 to) LKW sind?
    Somit gelten, auch wenn einige das nicht einsehen wollen, für ALLE Fzg ab 3,5 to die Regeln für LKW. D.h. alle Fahrzeuge ab 3,5 to dürfen z.B. auch nur maximal 60km/h fahren, auf den Ausnahmestrecken 80km/h. Wer hält sich bei Einsatzfahrzeugen ausserhalb des Einsatzes eigentlich da dran?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #20
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    Interessanterweise bilden die Ausnahme (also die, die sich nicht an die 60km/h halten) hier fast ausschließlich die Berufskraftfahrer (i.d.R. sogar mit CE-Schein).
    Die Klasse 3 Inhaber sind da meist eher gemächlicher unterwegs - ist wohl doch ein gewisser Respekt vor den Fahrzeugen vorhanden, weil man ja eben nicht täglich mit sowas unterwegs ist.

    Gruß,
    Stefan

  6. #21
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Darf ist sanft darauf hinweisen, das alle Fahrzeuge ab 3,5 to (früher 2,5 to) LKW sind?
    Somit gelten, auch wenn einige das nicht einsehen wollen, für ALLE Fzg ab 3,5 to die Regeln für LKW. D.h. alle Fahrzeuge ab 3,5 to dürfen z.B. auch nur maximal 60km/h fahren, auf den Ausnahmestrecken 80km/h. Wer hält sich bei Einsatzfahrzeugen ausserhalb des Einsatzes eigentlich da dran?
    Kleine Korrektur für Landstraßen:

    LKW 3,5 - 7,49t -> max. 80km/h
    LKW > 7,5t oder LKW mit Anhänger -> max. 60km/h

  7. #22
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    Asche auf mein Haupt.. ich hatte den §3 Abs.3 StVO vergessen... *schäm*

    ausserorts:
    bis 3,49 to = 100km/h
    bis 3,49 to mit Anhänger = 80 km/h
    3,5 to - 7,49 to = 80 km/h
    3,5 to - 7,49 to mit Anhänger = 60 km/h
    ab 7,5 to = 60 km/h
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #23
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    Hallo, heute fand ich folgenden Beitrag!
    http://www.feuerwehr.de/news/2010/09...iko_werden.php

    Kann ich nun zu meinem Wachenleiter gehen und fragen ob diese Sache schon in Kraft gesetzt ist?

    Und ob es angewandt werden kann?

    Bezieht sich auf Sachsen!

  9. #24
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    Zitat Zitat von Kompane Beitrag anzeigen
    Kann ich nun zu meinem Wachenleiter gehen und fragen ob diese Sache schon in Kraft gesetzt ist?
    Hi,
    steht doch drin:
    Der Bundesrat empfahl mit Beschluss von Anfang Juli dem Bundestag, den gerade erst gesetzlich eingeführten "Feuerwehrführerschein" nochmals zu erweitern.
    Du hast in Gemeinschaftskunde aufgepasst und weißt daher wie Gesetze in Deutschland gemacht werden? Nein? Also: Der Bundesrat (Zusammenkunft der Ländervertreter) hat damit nur den Bundestag aufgefordert ein solches Gesetz zu beschliessen. Der Budestag kann aber sagen: was juckt mich was die wollen: es bleibt bei der Regelung.
    Und dann noch ein kleiner Hinweis: das bisherige Gesetz wurde erst in wenigen Bundesländer umgesetzt und schon schreien die Länder nach einer ausweitung. schon komisch.

    Gruß
    Simon

  10. #25
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Asche auf mein Haupt.. ich hatte den §3 Abs.3 StVO vergessen... *schäm*

    ausserorts:
    bis 3,49 to = 100km/h
    bis 3,49 to mit Anhänger = 80 km/h
    3,5 to - 7,49 to = 80 km/h
    3,5 to - 7,49 to mit Anhänger = 60 km/h
    ab 7,5 to = 60 km/h
    Und auch Busse vergessen. ;-)
    Im übrigen gibts die Regelungen mit den "neuen" Gewichtsklassen in den Dienstfahrerlaubnissen schon immer.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #26
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und auch Busse vergessen. ;-)...
    Öhm... nö? Denn auch Busse unterliegen dieser generellen Regelung.

    Einzelne Ausnahmegenehmigungen (z.B. "100er-Aufkleber mit Zulassungsstellenmarke" auf Bussen und Auto-Anhängern) sind davon ja unbenommen.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Im übrigen gibts die Regelungen mit den "neuen" Gewichtsklassen in den Dienstfahrerlaubnissen schon immer.
    Welche "Dienstfahrerlaubnis" meinst du? Bei den "Nicht-Bundeswehr-Kräften" (SEG, FW, ...) gab es m.W. nach keine Angaben des zul. Gesamtgewichtes nach. Es stand nur sinngemäß drinne
    "Der Inhaber dieser Erlaubnis darf folgende Fahrzeuge fahren:
    - RTW "Rettung Pusemuckel 17-42"
    - KTW "Rettung Pusemuckel 17-55"
    (ggf. stand dort auch noch "und Baugleiche")
    Diese Erlaubnis ist nur gültig in Verbindung mit der gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse!

    Mit freundlichen Grüßen
    Der Fahrzeugbeauftragte
    (Unterschrift)
    D.h. es gab/gibt für jedes Fahrzeug eine einzelne Genehmigung.
    Geändert von AkkonHaLand (23.09.2010 um 13:03 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  12. #27
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Welche "Dienstfahrerlaubnis" meinst du? Bei den "Nicht-Bundeswehr-Kräften" (SEG, FW, ...) gab es m.W. nach keine Angaben des zul. Gesamtgewichtes nach. Es stand nur sinngemäß drinne
    Ja die von der Bundeswehr.
    Ne Dienstfahrerlaubnis von der Feuerwehr oder SEG kenn ich gar nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #28
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ja die von der Bundeswehr.
    Ne Dienstfahrerlaubnis von der Feuerwehr oder SEG kenn ich gar nicht.
    Es gab, (oder gibt es die auch noch?), auch noch Dienstfahrerlaubnisse der Polizei bzw. damals des Bundesgrenzschutzes (jetzt BuPol) die in etwa dasselbe waren wie die Dienstfahrerlaubnis der BW. (Im Gesetz stehen die glaube ich noch drin, ob die aber noch gelten bzw. ausgegeben werden kann ich nicht sagen. Kann mir gut vorstellen das es da nur noch zivile FS gibt)

    Die angesprochene Dienstfahrerlaubnis bei FW, THW oder SEG ist keine Fahrerlaubnis im Sinne der FeV (Führerschein) sondern eher eine Benutzungserlaubnis, also das einverständniss des Halters dieses Fahrzeug als Fahrer zu benutzen. Die Fahrerlaubnis im Sinne der FeV muss gesondert durch einen (zivilen) FS nachgewiesen werden.
    Teilweise gab es aber auch da schon abweichungen in den Klassen, also das bestimmte Fahrzeuge von Klasse 3 Fahren auf weisung von oben nicht "benutzt" werden durften obwohl die FeV dies gestattet hätte. Diese fehlten dann in der Dienstfahrerlaubniss.

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  14. #29
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    Ich bin auch dafür... bringt vielen Feuerwehren was... die könnten so dann evtl. ein Fahrzeug bissel größer Dimensionieren und müssen nicht rücksicht darauf nehmen das hier evtl. viel Geld in C Fahrerlaubnis Investiert werden muss.

    Uns selber würde es nichts bringen... leider 8, 9 und 13t Fahrzeuge (die größeren) und bald geht der 9er weg und wir ein 18er... Also bei uns kein Unterschied... mit B wird dann nur ELW/MTW Fahrbar bleiben.

  15. #30
    Huskie Gast
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    ...
    ausserorts:
    bis 3,49 to = 100km/h
    bis 3,49 to mit Anhänger = 80 km/h
    3,5 to - 7,49 to = 80 km/h
    3,5 to - 7,49 to mit Anhänger = 60 km/h
    ab 7,5 to = 60 km/h
    Ich frage mich bei solchen Aussagen immer ob sich jemand wirklich mit der Materie auskennt, wenn immer mit diesen x,49 to Angaben hantiert und um sich geschmissen wird.

    Die Grenzen sind 3,5 to und 7,5 to. Und bis zu diesen Grenzen darf dann auch jeder mit der entsprechenden FE Fahrzeuge führen. Genauso gelten die Geschwindigkeitsvorgaben bis zu diesen Grenzen. Die ,49 sind nur eine Eintragungs-"Erfindung" wg der Fahrtenschreibergeschichte...

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