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Thema: Führerschein Klasse B für Einsatzkräfte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Huskie Gast
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    ...
    ausserorts:
    bis 3,49 to = 100km/h
    bis 3,49 to mit Anhänger = 80 km/h
    3,5 to - 7,49 to = 80 km/h
    3,5 to - 7,49 to mit Anhänger = 60 km/h
    ab 7,5 to = 60 km/h
    Ich frage mich bei solchen Aussagen immer ob sich jemand wirklich mit der Materie auskennt, wenn immer mit diesen x,49 to Angaben hantiert und um sich geschmissen wird.

    Die Grenzen sind 3,5 to und 7,5 to. Und bis zu diesen Grenzen darf dann auch jeder mit der entsprechenden FE Fahrzeuge führen. Genauso gelten die Geschwindigkeitsvorgaben bis zu diesen Grenzen. Die ,49 sind nur eine Eintragungs-"Erfindung" wg der Fahrtenschreibergeschichte...

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Ok ok ok.... du hast gewonnen.
    §6 FeV Abs.1 spricht tatsächlich von 3500kg und 7500kg.
    In der Praxis dürfte es allerdings (bis auf wenige Ausnahmen in denen der Zulassungsstellenmitarbeiter gepennt hat) nur Eintragungen mit 3,49(9) oder 7,49(9) geben... Das hat auch seine guten Gründe, denn wer erklärt denn dem Fahrer, das er das Fahrzeug mit 7500000g fahren darf, das Fzg mit den 7500001g aber nicht? "Alles was bis 7,4xxxx im Schein hat darfst du fahren, ab 7,5xxxx nicht mehr"...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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