Also für Baden-Württemberg gilt eine reine 10 Minuten Hilfsfrist im Rettungsdienst, welche bei 95% der Einsätze an Strassen erfüllt sein muss.
Im aktuellen Feuerwehrgesetz von Baden-Würrtemberg habe ich keine Regelung über eine Hilfsfrist gefunden. In der Nachbargemeinde wird aber aktuell ein neues Feuerwehrhaus gebaut, und es wurden Testfahrten durchgeführt, um sicherzustellen, das ein Fahrzeug innerhalb von 7 Minuten an jede Punkt im Ort ist. Zuzüglich der 3 Minuten für Alamierung und Anfahrt der Mannschaft ergibt das eine Hilfsfrist on 10 Minuten.
Gruß
Simon






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