Klar - und wie sieht es tatsächlich aus, wenn man mal nach den echten Zahlen fragt? Aus Stuttgart hörte man da in letzter Zeit gar nicht so gute Nachrichten ...
Es ist eigentlich allen bekannt, dass es da Probleme gibt, aber keiner packt das richtig an, weil es ja bisher irgendwie noch alles funktioniert und die Akzeptanz des Problems politische Brisanz birgt, eine Verbesserung aber auch keiner bezahlen kann/will. Also wartet man erstmal ab.
Auch da kann man jetzt wieder wunderbar anfangen hin und her zu rechnen.Im aktuellen Feuerwehrgesetz von Baden-Würrtemberg habe ich keine Regelung über eine Hilfsfrist gefunden. In der Nachbargemeinde wird aber aktuell ein neues Feuerwehrhaus gebaut, und es wurden Testfahrten durchgeführt, um sicherzustellen, das ein Fahrzeug innerhalb von 7 Minuten an jede Punkt im Ort ist. Zuzüglich der 3 Minuten für Alamierung und Anfahrt der Mannschaft ergibt das eine Hilfsfrist on 10 Minuten.
10 Minuten für wieviele Funktionen? Ich kenne kaum eine Freiwillige Feuerwehr, die innerhalb von drei Minuten tatsächlich mit einer Staffel ausgerückt ist. Die Staffel ist aber als kleinstmögliche Einheiten zu sehen, er bräuchte es schon eine Gruppe, wenn man z. B. Menschenrettung im IA und über tragbare Leitern parallel durchführen muss.
Außerdem wird üblicherweise die Hilfsfrist vom Beginn der Notrufabfrage bis zum Eintreffen am Notfallort oder gar bis Wirksamwerden der Maßnahmen bestimmt, man müsste also noch 1 bis 1,5 Minuten für Notrufabfrage und Alarmierung sowie ggf. 1,5 bis 2 Minuten für Erkundung und Entwicklung abziehen.
Schon bleibt von deinen 10 Minuten für die reine Fahrtzeit kaum etwas übrig.
Wenn man dann davon ausgeht, dass die Betrachtungen der AGBF hinsichtlich medizinischer und brandverlaufstechnischer Aspekte richtig sind (die setzen wegen der Erträglichkeits- und Reanimationsgrenzen des Menschen 8 Minuten zwischen Beginn der Notrufabfrage und Eintreffen am Einsatzort an), ist die von Dir genannte Hilfsfrist aus BW schon ziemlich fragwürdig, weil zu groß bemessen. Jetzt mag es in dem Fall zutreffen, dass die FF innerhalb von sieben Minuten Fahrtzeit jeden Punkt im Einsatzgebiet erreichen kann, es gibt aber sicher etliche Kommunen, in denen das nicht der Fall ist.
Um das AGBF-Schutzziel, das sich ja auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen sollte, mal kurz darzulegen:
Erträglichkeitsgrenze im Brandrauch 13 Minuten
Reanimationsgrenze im Brandrauch 17 Minuten
t = 0 min Brandausbruch
t = 3,5 min Brandentdeckung, Meldezeit
t = 5 min Notrufabfrage und Dispositionszeit (1,5 min) > Alarmierung
t = 13 min Ausrücke- und Fahrzeit (also 8 Minuten für Ausrücke- und Fahrtzeit)
t = 17 min Erkundungs- und Entwicklungszeit (4 Minuten ab Eintreffen bis Menschenrettung)
Dann ist aber bereits die Reanimationsgrenze erreicht. Zieht man dann noch drei, eher vier Minuten von den acht Minuten ab, die die FF zum Ausrücken braucht, bleiben noch fünf oder vier Minuten reine Fahrtzeit. Die entsprechenden Isochoren in einer Karte sind oftmals Bestandteil des Brandschutzbedarfsplans und zeigen dann, wo die Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann.