Das steht - schriftlich - im örtlichen Brandschutzbedarfsplan, den mittlerweile hoffentlich jede Kommune in NRW hat.

Zitat Zitat von FSHG NRW §1
(1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.
Die Konkretisierung hat eben im BBP zu erfolgen und da können sich die einzelnen Kommunen durchaus unterscheiden und zum Beispiel auch festlegen, für welche Einsätze das Schutzziel gelten soll und welche Einsätze zur Statistik für die Auswertung herangezogen werden.

Zitat Zitat von FSHG NRW §22
(1) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. (...)
Solche Brandschutzbedarfspläne sollten sich mit Google finden lassen.