Das steht - schriftlich - im örtlichen Brandschutzbedarfsplan, den mittlerweile hoffentlich jede Kommune in NRW hat.
Die Konkretisierung hat eben im BBP zu erfolgen und da können sich die einzelnen Kommunen durchaus unterscheiden und zum Beispiel auch festlegen, für welche Einsätze das Schutzziel gelten soll und welche Einsätze zur Statistik für die Auswertung herangezogen werden.Zitat von FSHG NRW §1
Solche Brandschutzbedarfspläne sollten sich mit Google finden lassen.Zitat von FSHG NRW §22