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Thema: Gesetz für Hilfsfrist

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    Wenns aufgrund der Flächenausbreitung der Stadt, der Verkehrslage oder einfach nur "nicht mein Ding" der Ehrenamtlichen - dann muss man eben Konsequenzen wie zweite Wache bauen, Hauptamtliche einstellen oder eben Pflichtfeuerwehr ziehen, je nach Budget und konkreter Lage
    Eher wird das Sicherheitsniveau gesenkt und ein passendes Schutzziel entsprechend weit gefasst festgelegt, als dass das passiert. Man schaue sich vergleichsweise die Dichte an Rettungswachen an und wie "schnell" da neue Wachen errichtet werden, wenn es zu Versorgungsengpässen kommt ...

    Ein flächige Einhaltung des AGBF-Schutzzieles käme alleine aufgrund der erforderlichen Standorte und des Personals um Potenzen teurer. Alleine bei uns im Ort bräuchte man geschätzt drei Standorte auf der grünen Wiese mit Staffelbesatzung um wirklich an jedem Punkt des Gemeindegebietes innerhalb von acht Minuten auch nur eine Staffel vor Ort zu haben. Wenn man voraussetzt, dass die weiteren Funktionen dann innerhalb der geforderten Zeit von der FF gestellt werden könnten, wären das drei Standorte mit je sechs Funktionen mal Personalfaktor von z. B. 5, als 3 x 6 x 5 = 90 Funktionen. Das ist utopisch.
    Pflichtfeuerwehr kommt in diesen Gebieten auch nicht in Frage, da dann aufgrund der Ausrückezeiten noch mehr Standorte erforderlich wären und außerdem so viele Menschen da gar nicht wohnen ... Außerdem funktioniert Pflichtfeuerwehr auch nur so lange, bis man sie wirklich mal ausprobiert.

    Verabschiedet euch einfach von der Vorstellung, ein AGBF-Schutzziel in der Fläche gewährleisten zu können. Der RD macht es vor, auch da sind die Zeiten oft jenseits von Gut und Böse - und deren Einsatzzahlen bei zeitkritischen Sachen liegen deutlich über denen der FF in den betroffenen Orten. Der erste RTW braucht ab Alarmierung zehn Minuten, wenn der nicht verfügbar ist, kommt der nächste nach 15 bis 20 Minuten ...

  2. #2
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Verabschiedet euch einfach von der Vorstellung, ein AGBF-Schutzziel in der Fläche gewährleisten zu können. Der RD macht es vor, auch da sind die Zeiten oft jenseits von Gut und Böse - und deren Einsatzzahlen bei zeitkritischen Sachen liegen deutlich über denen der FF in den betroffenen Orten. Der erste RTW braucht ab Alarmierung zehn Minuten, wenn der nicht verfügbar ist, kommt der nächste nach 15 bis 20 Minuten ...
    Also für Baden-Württemberg gilt eine reine 10 Minuten Hilfsfrist im Rettungsdienst, welche bei 95% der Einsätze an Strassen erfüllt sein muss.
    Im aktuellen Feuerwehrgesetz von Baden-Würrtemberg habe ich keine Regelung über eine Hilfsfrist gefunden. In der Nachbargemeinde wird aber aktuell ein neues Feuerwehrhaus gebaut, und es wurden Testfahrten durchgeführt, um sicherzustellen, das ein Fahrzeug innerhalb von 7 Minuten an jede Punkt im Ort ist. Zuzüglich der 3 Minuten für Alamierung und Anfahrt der Mannschaft ergibt das eine Hilfsfrist on 10 Minuten.

    Gruß
    Simon

  3. #3
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Also für Baden-Württemberg gilt eine reine 10 Minuten Hilfsfrist im Rettungsdienst, welche bei 95% der Einsätze an Strassen erfüllt sein muss.
    Klar - und wie sieht es tatsächlich aus, wenn man mal nach den echten Zahlen fragt? Aus Stuttgart hörte man da in letzter Zeit gar nicht so gute Nachrichten ...
    Es ist eigentlich allen bekannt, dass es da Probleme gibt, aber keiner packt das richtig an, weil es ja bisher irgendwie noch alles funktioniert und die Akzeptanz des Problems politische Brisanz birgt, eine Verbesserung aber auch keiner bezahlen kann/will. Also wartet man erstmal ab.

    Im aktuellen Feuerwehrgesetz von Baden-Würrtemberg habe ich keine Regelung über eine Hilfsfrist gefunden. In der Nachbargemeinde wird aber aktuell ein neues Feuerwehrhaus gebaut, und es wurden Testfahrten durchgeführt, um sicherzustellen, das ein Fahrzeug innerhalb von 7 Minuten an jede Punkt im Ort ist. Zuzüglich der 3 Minuten für Alamierung und Anfahrt der Mannschaft ergibt das eine Hilfsfrist on 10 Minuten.
    Auch da kann man jetzt wieder wunderbar anfangen hin und her zu rechnen.
    10 Minuten für wieviele Funktionen? Ich kenne kaum eine Freiwillige Feuerwehr, die innerhalb von drei Minuten tatsächlich mit einer Staffel ausgerückt ist. Die Staffel ist aber als kleinstmögliche Einheiten zu sehen, er bräuchte es schon eine Gruppe, wenn man z. B. Menschenrettung im IA und über tragbare Leitern parallel durchführen muss.

    Außerdem wird üblicherweise die Hilfsfrist vom Beginn der Notrufabfrage bis zum Eintreffen am Notfallort oder gar bis Wirksamwerden der Maßnahmen bestimmt, man müsste also noch 1 bis 1,5 Minuten für Notrufabfrage und Alarmierung sowie ggf. 1,5 bis 2 Minuten für Erkundung und Entwicklung abziehen.
    Schon bleibt von deinen 10 Minuten für die reine Fahrtzeit kaum etwas übrig.

    Wenn man dann davon ausgeht, dass die Betrachtungen der AGBF hinsichtlich medizinischer und brandverlaufstechnischer Aspekte richtig sind (die setzen wegen der Erträglichkeits- und Reanimationsgrenzen des Menschen 8 Minuten zwischen Beginn der Notrufabfrage und Eintreffen am Einsatzort an), ist die von Dir genannte Hilfsfrist aus BW schon ziemlich fragwürdig, weil zu groß bemessen. Jetzt mag es in dem Fall zutreffen, dass die FF innerhalb von sieben Minuten Fahrtzeit jeden Punkt im Einsatzgebiet erreichen kann, es gibt aber sicher etliche Kommunen, in denen das nicht der Fall ist.

    Um das AGBF-Schutzziel, das sich ja auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen sollte, mal kurz darzulegen:
    Erträglichkeitsgrenze im Brandrauch 13 Minuten
    Reanimationsgrenze im Brandrauch 17 Minuten

    t = 0 min Brandausbruch
    t = 3,5 min Brandentdeckung, Meldezeit
    t = 5 min Notrufabfrage und Dispositionszeit (1,5 min) > Alarmierung
    t = 13 min Ausrücke- und Fahrzeit (also 8 Minuten für Ausrücke- und Fahrtzeit)
    t = 17 min Erkundungs- und Entwicklungszeit (4 Minuten ab Eintreffen bis Menschenrettung)

    Dann ist aber bereits die Reanimationsgrenze erreicht. Zieht man dann noch drei, eher vier Minuten von den acht Minuten ab, die die FF zum Ausrücken braucht, bleiben noch fünf oder vier Minuten reine Fahrtzeit. Die entsprechenden Isochoren in einer Karte sind oftmals Bestandteil des Brandschutzbedarfsplans und zeigen dann, wo die Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann.

  4. #4
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    @nederrijner

    Die 95% stellt as dar, was das Gesetz fordert. Dem Bereichsausschuss (50% Leistungserbringer, 50% Kosteträger) obliegt es die Einhaltung zu überwachen und entsprechen Abhilfe zu schaffen.

    Und was die Hilfsfristen allgemein angeht: Natürlich sind diese für ein Reanimationspatienten suboptimal. Daher gbt es auch immer mehr FirstResponder, Helfer or Ort, ... Einrichtungen um den Patienten eine bessere Versorgung zu ermöglichen.
    Die definierten Hilfsfristen sind immer ein Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und Fürsorge. Eine Übersicht über die Hilfsfristen gibt es hier:
    http://www.sanitaeter.de/downloads/recht/hilfsfrist.pdf
    BaWü hat demnach sogar 15 Minuten (inkl. Disposition) Hilfsfrist.

    Man muss einfach erkennen, das es kein bezahlbares System gibt, bei dem allen optimal geholfen werden kann. Ist bedauerlich aber einfach Fakt.

    Gruß
    Simon

  5. #5
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    Die Beispiele beruhen auf der Steinalten OBIT Studie.
    Diese ist eigentlich nach neuen Erkenntnissen schon hinfällig aber das von der AGBF angesetzt Ziel gillt als Stand der Technik.
    So und jetzt nochmal zu den Zeiten
    Bei einer FF geht man z.B. davon aus, dass die Leute 5 Min zum Gerätehaus brauchen und dann nur 2,5 Minuten zur Einsatzstelle. dazwischen 0,5 Minuten Ausrüstzeit.
    Das kann natürlich je nach Örtlichkeit verschoeben werden.
    Natürlich brauche ich für einen Bungalo auf dem Land keine Drehleiter und keinen Trupp zum aufstellen einer Tragbaren Leiter.
    Demnach sieht das ganze dann auch da wieder anders aus.
    Aber eins ist klar, FwDV 3 und 7 geben gewisse Zahlen vor die Einzuhalten sind.
    Und in der Planung darf auch KEINESFALLS von der UVV abgewichn werden.
    " ... im EINZELFALL... zur Menschenrettung ... usw... " Ihr kennt es alle.
    Im Bedarfsplan soll vor allem das einbezogen werden, was Zeitkritisch ist.
    Katze auf Baum hat da nichts drin verloren.
    Meine Empfehlung:
    http://www.bergischgladbach.de/servi...s.aspx?id=9168

    Da ist recht viel in den Grundlagen erläutert, und er ist relativ aktuell.

    Gruß Sash

    Achja, und da hier das Forum für Rettungsdienst ist, noch eine Quelle:

    http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgli...sdienst-1.html

    Allerdings zum Thema Rettungsdienstbedarfsplan, und die dortigen Hilfsfristen.
    Geändert von Quietschphone (01.06.2010 um 07:50 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt
    enjoy the Moment ....
    BM,RIW,Mfg,LMAA,................... :p

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