Die Hilfsfristen gelten für Notfälle bzw. für Notfalleinsätze. Wenn eine Ölspur als Notfall gefahren wird (also mit Sondersignal), muss sie hilfsfristenmäßig genau wie jede andere Einsatzart auch gehandhabt werden.
Die Hilfsfristen müssten in den einzelnen Feuerwehrlandesgesetzen drin stehen. Zumindest beim Rettungsdienst ist dies entsprechend so.
Gruß, Mr. Blaulicht