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Thema: Gesetz für Hilfsfrist

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Die Beispiele beruhen auf der Steinalten OBIT Studie.
    Diese ist eigentlich nach neuen Erkenntnissen schon hinfällig aber das von der AGBF angesetzt Ziel gillt als Stand der Technik.
    So und jetzt nochmal zu den Zeiten
    Bei einer FF geht man z.B. davon aus, dass die Leute 5 Min zum Gerätehaus brauchen und dann nur 2,5 Minuten zur Einsatzstelle. dazwischen 0,5 Minuten Ausrüstzeit.
    Das kann natürlich je nach Örtlichkeit verschoeben werden.
    Natürlich brauche ich für einen Bungalo auf dem Land keine Drehleiter und keinen Trupp zum aufstellen einer Tragbaren Leiter.
    Demnach sieht das ganze dann auch da wieder anders aus.
    Aber eins ist klar, FwDV 3 und 7 geben gewisse Zahlen vor die Einzuhalten sind.
    Und in der Planung darf auch KEINESFALLS von der UVV abgewichn werden.
    " ... im EINZELFALL... zur Menschenrettung ... usw... " Ihr kennt es alle.
    Im Bedarfsplan soll vor allem das einbezogen werden, was Zeitkritisch ist.
    Katze auf Baum hat da nichts drin verloren.
    Meine Empfehlung:
    http://www.bergischgladbach.de/servi...s.aspx?id=9168

    Da ist recht viel in den Grundlagen erläutert, und er ist relativ aktuell.

    Gruß Sash

    Achja, und da hier das Forum für Rettungsdienst ist, noch eine Quelle:

    http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgli...sdienst-1.html

    Allerdings zum Thema Rettungsdienstbedarfsplan, und die dortigen Hilfsfristen.
    Geändert von Quietschphone (01.06.2010 um 07:50 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt
    enjoy the Moment ....
    BM,RIW,Mfg,LMAA,................... :p

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