@nederrijner
Die 95% stellt as dar, was das Gesetz fordert. Dem Bereichsausschuss (50% Leistungserbringer, 50% Kosteträger) obliegt es die Einhaltung zu überwachen und entsprechen Abhilfe zu schaffen.
Und was die Hilfsfristen allgemein angeht: Natürlich sind diese für ein Reanimationspatienten suboptimal. Daher gbt es auch immer mehr FirstResponder, Helfer or Ort, ... Einrichtungen um den Patienten eine bessere Versorgung zu ermöglichen.
Die definierten Hilfsfristen sind immer ein Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und Fürsorge. Eine Übersicht über die Hilfsfristen gibt es hier:
http://www.sanitaeter.de/downloads/recht/hilfsfrist.pdf
BaWü hat demnach sogar 15 Minuten (inkl. Disposition) Hilfsfrist.
Man muss einfach erkennen, das es kein bezahlbares System gibt, bei dem allen optimal geholfen werden kann. Ist bedauerlich aber einfach Fakt.
Gruß
Simon