Ergebnis 1 bis 15 von 28

Thema: Alarmierung des nähesten RTWs?!?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    268
    Hallo,

    in der Bekanntmachung für Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und
    Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung – ABek)
    des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
    vom 12. Dezember 2005 Az.: I D 2-2225.01-6

    steht in 2.1.3:

    ...Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten
    verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig
    von bestehenden Verwaltungsgrenzen,...

    die Bekanntmachung ist hier runterzuladen: https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...Auszug_ID2.pdf

    Gruß Holger

  2. #2
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    @ AkkonHaLand:

    ich bin nicht der wirkliche Bayern-Kenner, aber so viel weiss ich:

    Es gibt bayernweit einheitliche Tarife, abgrechnet wird ebenfalls bayernweit über die ZASt, die das Geld dann wieder verteilt. Wie dieser Verteilungsschlüssel genau aussieht weiss ich nicht, aber prinzipiell bekommen die Leistungserbringer in unwirtschaftlicheren Bereichen (Landrettung) mehr, als die in wirtschaftlichen Bereichen (Ballungsräume).
    Es gilt ja das Prinzip der Kostendeckung.

    Die ZASt zahlt ja auch keine Abschreibungskosten für die RTW/KTW an die Leistungserbringer aus, da diese ja die Fzg. vom Land (finanziert durch die ZASt) gestellt bekommen.
    MfG

    brause

  3. #3
    Registriert seit
    13.08.2009
    Beiträge
    105
    Mal darüber nachgedacht, daß der sog. RTW B bei der Leitstelle A als im Einsatz angezeigt wird, weil er mal im falschen STatus den Funkbereich verlassen hat?

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von duesi Beitrag anzeigen
    in der Bekanntmachung für Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und
    Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung – ABek)
    des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
    vom 12. Dezember 2005 Az.: I D 2-2225.01-6

    steht in 2.1.3:

    ...Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten
    verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig
    von bestehenden Verwaltungsgrenzen,...

    die Bekanntmachung ist hier runterzuladen: https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...Auszug_ID2.pdf
    Das Wort "grundsätzlich" bedeutet in Gesetzen/Verordnungen ...
    "Es gibt immer Ausnahmen"
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •