Also wenn ich das hier lese, sträuben sich mir alle Haare (nicht nur die im Nacken...). Meines Erachtens (meine Mindestforderungen):
  1. Die Ortsfeuerwehr DARF nicht eigenständig sein! Die Feuerwehr MUSS immer eine Kommunalaufgabe sein! (vgl. Stadt- / Gemeindefeuerwehr) Die einzelnen "Ortswehren" sind immer nur Unterabteilungen der Kommunalfeuerwehr.
  2. Jeder Ortsfeuerwehr muss, um überhaupt Einsatzfähig zu sein, eine Mindeststärke haben z.B. (OrtsBM/stvOBM/Mannschaft/Gesamt):
    1/1/20/22 für die Ortswehr
    1/1/30/32 für die Stützpunktwehr (Übergeordnet je 4-5 Wehren)
    1/1/40/42 für die Schwerpunktwehr (Kreis-Kernstadtwehr)
  3. Dies muss sich auch in der AAO niederschlagen. Es gibt kein "unser Feuer"!
  4. Wird die Mindeststärke in zwei Jahren hintereinander unterschritten wird die Wehr mit der Nachbar-Ortswehr zusammen gelegt.
  5. Eine Ortswehr mit Grundausstattung (wie sie in NDS heisst...), also nur mit TSF, rückt grundsätzlich nur alleine aus, wenn ein Papierkorb auf dem Spielplatz brennt, alles was größer ist zieht automatisch den Alarm für die Stützpunktwehr nach sich.
  6. Eine Ortswehr ohne AGT gibt es nicht! In der heutigen Zeit und bei den heutigen Baumaterialien sind Atemgifte nicht nur möglich sondern IMMER da!
  7. Jedes Mitglied einer Feuerwehr hat sich mindestens einmal im Jahr einem Erste-Hilfe-Training (8 Untericht-Stunden á 45 Minuten) zu stellen. Alle 3 Jahre erfolgt eine Erste-Hilfe-Vollausbildung (16 U-Stunden).
  8. Mindestausbildungs (-Übungs-)Dienste pro Mitglied: 40 Stunden / Jahr. Dies muss sich im Dienstplan niederschlagen, die Wehr muss also mindestens 60 Stunden / Jahr anbieten -> Schichtarbeiter
  9. ALLE Beschaffungen laufen NUR zentral über die Kommune oder sogar den Kreis. Sämtliche Ausrüstung ist Eigentum der Kommune/des Kreises.
  10. (to be continued...)