Das sehen manche scheinbar anders:
http://www.leitstelle-lausitz.de/con...larmierung.pdf
Aber naja, hauptsache die Kommunen können Geld sparen..Die Verwendung von nicht nach TR-BOS zugelassenen Meldeempfängern im Land Brandenburg ist nach wie vor untersagt
[...]
Auch eine "SMS-Alarmierung" die verstärkt als Ersatz für die digitale Alarmierung favorisiert wird, ist kein nach TR-BOS zugelassenes Alarmierungssystem für die BOS
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Nun ja, die TR-BOS regelt ja nur, welche Melder im BOS-Funk genutzt werden dürfen. Aber sie schreibt ja nicht vor, dass nur über den BOS-Funk alarmiert werden darf.
Wenn der RD-Träger beschliesst, dass nur über den BOS-Funk alarmiert werden darf, hat das mit der TR-BOS immer noch nicht viel zu tun.
MfG
brause
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