Das sehen manche scheinbar anders:
http://www.leitstelle-lausitz.de/con...larmierung.pdf
Aber naja, hauptsache die Kommunen können Geld sparen..Die Verwendung von nicht nach TR-BOS zugelassenen Meldeempfängern im Land Brandenburg ist nach wie vor untersagt
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Auch eine "SMS-Alarmierung" die verstärkt als Ersatz für die digitale Alarmierung favorisiert wird, ist kein nach TR-BOS zugelassenes Alarmierungssystem für die BOS