Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
Das hat mit der TR-BOS aber man gar nichts zu tun.
Das sehen manche scheinbar anders:

http://www.leitstelle-lausitz.de/con...larmierung.pdf

Die Verwendung von nicht nach TR-BOS zugelassenen Meldeempfängern im Land Brandenburg ist nach wie vor untersagt

[...]

Auch eine "SMS-Alarmierung" die verstärkt als Ersatz für die digitale Alarmierung favorisiert wird, ist kein nach TR-BOS zugelassenes Alarmierungssystem für die BOS
Aber naja, hauptsache die Kommunen können Geld sparen..