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Thema: Privat-PKW mit Warnbalken

  1. #1
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    Privat-PKW mit Warnbalken

    Hallo,
    bei uns gibt es so ne Gruppe im Landkreis die Versorgungsfahrten und sowas ähnliches machen. Kommen halt oft als letzte an der Einsatzstelle an und so. Das ganze läuft bei denen auf privat.
    Dafür haben die sich einen alten ELW gekauft um den dafür zu nutzen. Nun meine Frage: das die kein Blaulicht drauf haben dürfen wenn es auf Privat zugelassen ist, ist ja klar. Aber wenn die aus der RTK4 eine OWS machen (also gelbe statt blaue kappen drauf und lautsprecher raus), dürfen die das drauf haben?
    Denn ich habe mal gehört dass man zusätzliche Geräte nicht eintragen muss, wenn die ein E-Prüfzeichen haben. Und das hat der Warnbalken ja...
    Also dürfen die dass da auch?

  2. #2
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    In StVZO §52 (4) steht, auf welche Fahrzeuge eine gelbe Rundumkennleuchte montiert werden darf. Wenn das genannte Fahrzeug unter keine dieser Voraussetzungen fällt, wäre eine Ausnahmegenehmigung nötig.


    Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

    1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

    2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

    3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

    4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
    Versorgungsfahrten und sowas ähnliches machen.
    Was soll man sich denn darunter vorstellen?

  4. #4
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    Moinmoin,

    mir stellt sich mir hier die Frage: Wozu brauchen die das denn? Wenn sie Versorgungsfahrten machen, transportieren sie Dinge von A nach B. Auf der Fahrt gibts kein Gelblicht, an der Einsatzstelle werden sie entweder "eh in die Absperrung gelassen" und brauchen es nicht mehr - oder halt nicht. Am Ladeort muss idR. kein Gelblicht genutzt werden, da es sich regelmäßig nicht um eine Gefahrenstelle handeln wird.

    Ansonsten erinnere ich mich dunkel, dass die Lichtaustrittswinkel der Reflektoren je nach Haubenfarbe gestaltet sind, da blau weniger Licht durch lässt als gelb.

    Viele Grüße
    Martin

  5. #5
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    Zitat Zitat von mdi Beitrag anzeigen
    Moinmoin,

    mir stellt sich mir hier die Frage: Wozu brauchen die das denn?
    Mensch, das sieht doch SOOOO wichtig aus!!!

    Schmunzelnde Grüße,
    Funkwart

  6. #6
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    Also mir stellt sich auch die Frage was transportiert werden soll.
    Und dann kommt mir noch die Frage was das für eine Gruppe ist?
    Und welcher Hilfsorganisation diese angehört? FF? DRK? THW? andere? Weil finde ich schon seltsam wenns eine offizielle Gruppe bei einer Hiorg ist und die aber nur mit ihren Privatfahrzeugen herumfahren.
    Auch um weiteres sagen zu können wäre es meiner meinung schon wichtig zu wissen um was für eine gruppe es geht bzw auf welchem Bundesland etc etc.

  7. #7
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    Es ist doch bei diesen bestimmten Gruppen so üblich,
    und nichts Besonderes.

    siehe hier:
    http://www.verkehrsdienst-hessen.de/autos.htm

    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
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    Bei diesen Autos handelt es sich dann wohl um Pannenhilfsfahrzeuge. Diese dürfen lt. StVZO §52 (4) (einige Beträge weiter oben) ne gelbe Rundumkennleuchte führen.

    Gruß
    Simon

  9. #9
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    Zitat Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns gibt es so ne Gruppe im Landkreis die Versorgungsfahrten und sowas ähnliches machen. Kommen halt oft als letzte an der Einsatzstelle an und so. Das ganze läuft bei denen auf privat.
    Dafür haben die sich einen alten ELW gekauft um den dafür zu nutzen. Nun meine Frage: das die kein Blaulicht drauf haben dürfen wenn es auf Privat zugelassen ist, ist ja klar. Aber wenn die aus der RTK4 eine OWS machen (also gelbe statt blaue kappen drauf und lautsprecher raus), dürfen die das drauf haben?
    Denn ich habe mal gehört dass man zusätzliche Geräte nicht eintragen muss, wenn die ein E-Prüfzeichen haben. Und das hat der Warnbalken ja...
    Also dürfen die dass da auch?
    Tja, dann wissen wir aber immer noch nicht was diese Gruppe eigentlich macht..
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  10. #10
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Bei diesen Autos handelt es sich dann wohl um Pannenhilfsfahrzeuge. Diese dürfen lt. StVZO §52 (4) (einige Beträge weiter oben) ne gelbe Rundumkennleuchte führen.
    Das ist wiederum an Voraussetzungen geknüpft, über deren Gegebenheit ich mir in diesem Fall nicht sicher bin:
    Zitat Zitat von § 52 Abs. 4 StVZO
    2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
    Demnach wird ein Fahrzeug eines privaten Menschen nicht als Pannenhilfsfahrzeug gelten können (sonst wäre ja jedes Auto in D ein Pannenhilfsfahrzeug, eine Einrichtung zum Abschleppen haben ja alle...).

  11. #11
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das ist wiederum an Voraussetzungen geknüpft, über deren Gegebenheit ich mir in diesem Fall nicht sicher bin:
    Demnach wird ein Fahrzeug eines privaten Menschen nicht als Pannenhilfsfahrzeug gelten können (sonst wäre ja jedes Auto in D ein Pannenhilfsfahrzeug, eine Einrichtung zum Abschleppen haben ja alle...).
    Ja schon, aber ich denke der Verkehrdienst Hessen e.V. zählt zu den Verbänden des Verkehrsgewerbes und die Fahrzeuge zu der auf der Website Beschreibungen vorhanden sind, sind IMHO als Pannenhilfsfahrzeuge anerkannt.

    Gruß
    Simon

  12. #12
    Farin80 Gast
    Ohweia, sogar der Wohnwagen hat ne RKL gelb..

  13. #13
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    Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen
    Es ist doch bei diesen bestimmten Gruppen so üblich,
    und nichts Besonderes.

    siehe hier:
    http://www.verkehrsdienst-hessen.de/autos.htm

    mfg
    e.
    Über diesen "Verkehrsdienst" haben wir ja schon oft hier im Forum geschrieben.
    Ich möchte dazu auch nichts mehr sagen, da waren genug negativ Aktionen im hessischen Bereich, besonders auf den hess. Autobahnen.
    e.
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

  14. #14
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    Okay, habe mich beim TÜV gemeldet und die haben gesagt dass es okay ist da auch Versorgungsfahrten auf die BAB gemacht werden und dort im Stand das Gelblicht eingeschalten werden darf zur Absicherung.
    Lediglich die neue Fahrzeughöhe muss eingetragen werden.
    Schade dass hier mir niemand helfen konnte.

  15. #15
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    1. Wieso sollte ein Internetforum eine bessere Antwort geben können wie die zuständige Stelle (hier TÜV)?
    2. Kommen noch mehr Info's über diese "Versorgungstruppe"?

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