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Thema: Rechtliche Konsequenzen beim Beseitigen einer Ölspur

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  1. #4
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    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Nun bin ich allerdings verwirrt, denn wenn die Feuerwehr durch die Polizei zur Beseitgung der Ölspur angefordert wird, gehe ich davon aus das ggf. Gefahr im Straßenverkehr besteht. Somit müsste die Feuerwehr doch, sofern es zu deren Aufgabe gehört, die Ölspur entfernen oder nicht?
    Die akute Gefahrenabwehr muss nicht in der Entfernung bestehen, dafür reicht auch eine Absicherung, Beschilderung und gegebenenfalls Verhindern einer Ausbreitung.

    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Hier in meinem Heimatlandkreis wird es so gehandhabt, dass eine Spezialfirma angefordert werden muss, diese aber teilweise über zwei Stunden Anfahrt hat. Ist so eine "Wartezeit" überhaupt vertretbar, vor allem da durch die Ölspur ja immer noch die Gefahr eines Folgeunfalls besteht?
    Sobald da eine entsprechende Absicherungsmaßnahme getroffen wurde, besteht die Gefahr eines Folgeunfalls ja nicht mehr.

    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Gibt es dafür eigentlich eine rechtliche Klausell oder so ähnliches, wo ich mich mal schlau lesen kann?
    Eine klare Regelung wie "Für Ölspuren zuständig ist XY" gibt es nicht. Die Straßenreinigungspflicht bzw. Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und dem jeweiligen Landesstraßengesetz. Dazu wird man dann das jeweilige Feuerwehrgesetz anschauen müssen, garniert mit ein paar Gerichtsentscheidungen, und als Krönung ein bisschen GMV obendrauf ;-)

    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Wie sieht es aus, wenn unser Löschgruppenführer den Auftrag erteilt die Ölspur zu beseitigen, weil akute Gefahr von dieser ausgeht, obwohl er weiß - das diese nicht erlaubt ist? Was könnte es da für Konsequenzen geben?
    Klare Aussage der Unfallkasse RLP dazu, letzter Absatz auf der 2. Seite: http://www.ukrlp.de/download/20_2008_FFW_Oelspur.pdf

    Natürlich sieht das 2km Luftlinie von mir hier schon wieder ganz anders aus, und es ist immer wieder lustig, wenn sich jemand mit seiner Ölspur nicht an die Landesgrenze RLP-NRW hält.
    Geändert von überhose (19.11.2009 um 15:02 Uhr)

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