Ich halte die Idee auch eher für Unsinn.
Dein Schild ist für den Vordermann kaum erkennbar, da der sich lieber über dich aufregt weil du so drängelst.
Desweiteren kann man LED Schrift im Rückspiegel bei gleichzeitig angeschalteten Licht des Hintermanns nicht oder nur schlecht lesen. So bei mir als mich die Polizei anhalten wollte. Aufgrund der blendenden Scheinwerfer hab ich die erst als solche bemerkt als sie das Blaulicht (Rundumkennleuchte;) ) angemacht haben und ich die seitlichen Reflektionen gesehen habe.
Also bei Nacht stört es nur, bei Tag sieht es keiner.
An einer Rechts vor Links Kreuzung kannst du dich trotzdem nicht auf den anderen Verlassen. Du sagst dann vor Gericht "Er hat mich vorgelassen. Er hat mir einen Wink mit der Hand gegeben."
Der andere sagt "Ich hatte ne Fliege im Auto und Vorfahrt."
Was machst du dann? Sagen " ich hatte ein blinkendes unlesbares Dingsbums im Auto"
Daher kann ich der Aussage von Überhose dieses mal ohne Einschränkungen zustimmen.