Das mit dem Verbot wäre interessant, da sich in dem Fall die Stadt weit über ihre Kompetenzen wagen würde. Was sie allerdings machen könnte, wäre eine Dienstanweisung bzw. Info an die Wehrangehörigen herausgeben, dass sie der Ansicht ist, für ihre Aufgabenerfüllung ist die Wahrnehmung von Sonderrechten auf der Fahrt zum Gerätehaus nicht erforderlich. Dies hätte erstmal keine Wirkung, würde aber bei einem evtl. Unfall dann dem Feuerwehrangehörigen das Leben etwas schwerer machen. Wenn man das den Leuten entsprechend klarmacht, kann das schon etwas mehr Besonnenheit bringen.