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Thema: Versicherungsschutz bei nicht ausgelöstem FME

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  1. #1
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    Zitat Zitat von OnkelGV Beitrag anzeigen
    Naja, prinzipiell kann man davon ausgehen, das die Unfallkasse immer erstmal zahlt. Auch wenn die Situation unklar ist, wird erstmal zu Gunsten des Geschädigten geregelt. Und wenn sich ein Kamerad im Einsatz befindet und etwas passiert ist es der BG sicherlich egal, ob er alarmiert wurde. Ausschlaggebend dürfte sein, das der Kamerad einer versicherten Tätigkeit nachgeht. Eine nachträglich In-Regressnahme bei ehrenamtlichen wird wohl eher nicht der Fall sein, wenn nicht Vorsatz (in Bezug auf das Zustandekommen der Verletzung) im Spiel ist.
    Das widerum halte ich für ziemlich blauäugig. Auch Berufsgenossenschaften sind wirtschaftlich orientierte Unternehmen, die das Geld nicht mit vollen Händen ausgeben können und wollen - wie jede andere Versicherung halt auch.
    Da kommt es genauso zu Ablehnungsbescheiden, Verfahrensverzögerungen etc, wie wo anders auch.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Nur der Vollständigkeit halber: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind keine gewinnorientierten, "normalen" Versicherungen. Sie sollten kostendeckend wirtschaften, aber keinen Gewinn erzielen. Der gesetzlich festgelegte Leistungsumfang muss natürlich eingehalten und darf nicht beliebig überschritten werden. Sinken jedoch die Ausgaben, so werden auch die Beiträge gesenkt.

  3. #3
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    Danke! Genau so ist es nämlich auch. Und das die sich auch manchmal quer stellen ist klar, aber wohl eher bei Berufskrankheiten und unklaren Unfallhergängen, die nicht kausal sind... Dazu gehört aber bestimmt net der "Einsatz ohne alarm":
    Ich sag mal "Bis heut Nacht"!!

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