ah ok,,,aber das "soll" lässt auch wieder alles offen..;)
ah ok,,,aber das "soll" lässt auch wieder alles offen..;)
Wenn man es so sieht, lassen die anderen Voraussetzungen (körperliche/geistige Eignung, erforderliche Zuverlässigkeit, Berücksichtigung des Personalbedarfes der Wehr) auch jede Menge Interpretationsspielraum.
Wohin das i.d.R. geht, zeigt die Realität...
Aber zurück zum Thema: Auch die Ausführungsverordnung gibt keine Staatsangehörigkeit vor.
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