Hallo Leute,
Mal ne frage, weis jemand wie das ist wen man keine Deutsche Staatsbürgerschaft hat und in Deutschland Bayern in der FFW dienst tun will. Hat jemand einen Gesetzesverweis oder so.
Gruß
Rettungshasi
Hallo Leute,
Mal ne frage, weis jemand wie das ist wen man keine Deutsche Staatsbürgerschaft hat und in Deutschland Bayern in der FFW dienst tun will. Hat jemand einen Gesetzesverweis oder so.
Gruß
Rettungshasi
Rechtschreibfehler sind meine
الأخطاء الإملائية هي بلادي
Bei uns in Niedersachsen muss man Einwohner der Gemeinde sein, um in die FF eintreten zu können. Eignung(insbesondere Sprachbarriere) etc. pp. muss natürlich gegeben sein...
Sollte also auch in Bayern so oder so ähnlich drinstehen...
Hi,
was ich definitiv sagen kann ist das jemanden mit einer EU-Staatsbürgerschaft in solchen Fällen dieselben REchte zustehen wie einem deutschen Staatsbürger. Sofern in alten Gesetzestexten noch "Deutscher Staatsbürger" stehen sollte ist bis auf ganz wenige Ausnahmen (Absolute Spitzenpositionen im Staat/Behörde) im Gedanken von EU Staatsbürger auszugehen... (OK, evtl. gelten für die jüngsten "OST-EU" Länder noch Sonderregelungen, aber alles was länger dabei ist auf jeden Fall!)
Genauso wie diese Polizisten, Zöllner oder Finanzbeamte usw. werden können!
Wenn diese Person also Deutsche wäre und er könnte es aufgrund seiner Eignung, so kann es auch ein EU Bürger wenn die Eignung stimmt!
(Sprache beherschen sehe ich als Eignungsfrage unabhängig von der Nationalität an. Ein "Deutscher" der fast nur Russisch spricht -soetwas gibt es ja- ist ebend auch nicht geeignet!)
Wie es mit nicht EU Bürgern aussieht musst in den speziell Bayrischen Regelungen nachsehen, das ist dann Ländersache, da FW-Gesetz.
Gruß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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Kein Problem..
Vgl §6 (2) Bayrisches Feuerwehrgesetz
(2) Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 63. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden. Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden.
Link
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Naja wenn er körperlich und geistig fit ist.
Die Deutsche Sprache beherscht und unter 36 Jahre ist, spricht nichts gegen eine Aufnahme, sofern er nicht behauptet er hat genügend Leute.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Gesetz sagt:GMV sagt: Warum auch nicht?Zitat von Art. 6, Abs. 2 BayFwG
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