Kein Problem..
Vgl §6 (2) Bayrisches Feuerwehrgesetz
(2) Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 63. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden. Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden.
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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Naja wenn er körperlich und geistig fit ist.
Die Deutsche Sprache beherscht und unter 36 Jahre ist, spricht nichts gegen eine Aufnahme, sofern er nicht behauptet er hat genügend Leute.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
du meinst wohl 63? sonst wärs etwas blöd wenn man ab mitte 30 keinen mehr aufnimmt:D (jaja ich weiß zahlendreher...)
Nein, er hat schon Recht. Die Ausführungsverordnung zum BayFwG gibt als Sollbestimmung vor, dass der Bewerber nicht älter als 35 sein soll.
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md..._av_160998.pdf
ah ok,,,aber das "soll" lässt auch wieder alles offen..;)
Wenn man es so sieht, lassen die anderen Voraussetzungen (körperliche/geistige Eignung, erforderliche Zuverlässigkeit, Berücksichtigung des Personalbedarfes der Wehr) auch jede Menge Interpretationsspielraum.
Wohin das i.d.R. geht, zeigt die Realität...
Aber zurück zum Thema: Auch die Ausführungsverordnung gibt keine Staatsangehörigkeit vor.
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