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Thema: FFW und Staatsbürgerschaft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    du meinst wohl 63? sonst wärs etwas blöd wenn man ab mitte 30 keinen mehr aufnimmt:D (jaja ich weiß zahlendreher...)

  2. #2
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    Nein, er hat schon Recht. Die Ausführungsverordnung zum BayFwG gibt als Sollbestimmung vor, dass der Bewerber nicht älter als 35 sein soll.


    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md..._av_160998.pdf

  3. #3
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    ah ok,,,aber das "soll" lässt auch wieder alles offen..;)

  4. #4
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    Wenn man es so sieht, lassen die anderen Voraussetzungen (körperliche/geistige Eignung, erforderliche Zuverlässigkeit, Berücksichtigung des Personalbedarfes der Wehr) auch jede Menge Interpretationsspielraum.
    Wohin das i.d.R. geht, zeigt die Realität...


    Aber zurück zum Thema: Auch die Ausführungsverordnung gibt keine Staatsangehörigkeit vor.

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