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Thema: FFW und Staatsbürgerschaft

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von rettungshasi Beitrag anzeigen
    Genau da liegt der knakpunkt es ist kein EU Bürger ( Asien )
    Es wurde vor deinem Beitrag schon geschrieben, dass es eben kein Knackpunkt ist, weil die Staatsangehörigkeit lt. bayrischem Feuerwehrgesetz sch***egal ist.

    Böse Frage: Wird hier nach Pro oder nach Contra gesucht?

  2. #2
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    Naja wenn er körperlich und geistig fit ist.
    Die Deutsche Sprache beherscht und unter 36 Jahre ist, spricht nichts gegen eine Aufnahme, sofern er nicht behauptet er hat genügend Leute.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    du meinst wohl 63? sonst wärs etwas blöd wenn man ab mitte 30 keinen mehr aufnimmt:D (jaja ich weiß zahlendreher...)

  4. #4
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    Nein, er hat schon Recht. Die Ausführungsverordnung zum BayFwG gibt als Sollbestimmung vor, dass der Bewerber nicht älter als 35 sein soll.


    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md..._av_160998.pdf

  5. #5
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    ah ok,,,aber das "soll" lässt auch wieder alles offen..;)

  6. #6
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    Wenn man es so sieht, lassen die anderen Voraussetzungen (körperliche/geistige Eignung, erforderliche Zuverlässigkeit, Berücksichtigung des Personalbedarfes der Wehr) auch jede Menge Interpretationsspielraum.
    Wohin das i.d.R. geht, zeigt die Realität...


    Aber zurück zum Thema: Auch die Ausführungsverordnung gibt keine Staatsangehörigkeit vor.

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