Hi,
was ich definitiv sagen kann ist das jemanden mit einer EU-Staatsbürgerschaft in solchen Fällen dieselben REchte zustehen wie einem deutschen Staatsbürger. Sofern in alten Gesetzestexten noch "Deutscher Staatsbürger" stehen sollte ist bis auf ganz wenige Ausnahmen (Absolute Spitzenpositionen im Staat/Behörde) im Gedanken von EU Staatsbürger auszugehen... (OK, evtl. gelten für die jüngsten "OST-EU" Länder noch Sonderregelungen, aber alles was länger dabei ist auf jeden Fall!)
Genauso wie diese Polizisten, Zöllner oder Finanzbeamte usw. werden können!
Wenn diese Person also Deutsche wäre und er könnte es aufgrund seiner Eignung, so kann es auch ein EU Bürger wenn die Eignung stimmt!
(Sprache beherschen sehe ich als Eignungsfrage unabhängig von der Nationalität an. Ein "Deutscher" der fast nur Russisch spricht -soetwas gibt es ja- ist ebend auch nicht geeignet!)
Wie es mit nicht EU Bürgern aussieht musst in den speziell Bayrischen Regelungen nachsehen, das ist dann Ländersache, da FW-Gesetz.
Gruß
Carsten
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