Nein, er hat schon Recht. Die Ausführungsverordnung zum BayFwG gibt als Sollbestimmung vor, dass der Bewerber nicht älter als 35 sein soll.
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md..._av_160998.pdf
Nein, er hat schon Recht. Die Ausführungsverordnung zum BayFwG gibt als Sollbestimmung vor, dass der Bewerber nicht älter als 35 sein soll.
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md..._av_160998.pdf
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