
Zitat von
Buschfunker
Der Löschzug "Kernstadt" hat ein LF 16/12 was den Rufnamen 04/44/1 trägt. Die Löschgruppe XYZ-Dorf hat ebenfalls ein LF 16/12 das dann den Rufnamen 04/44/2 tragen muss/kann/wird (???) Habe ich das nun soweit richtig verstanden? Sorry wenn ich mich da ein bisschen "schwer von Begriff" stelle. Aber das System ist für mich halt "neu" und da muss ich erst mal mit anfreunden *g*
Das muß nicht so sein, kann aber. Ich würde da einfach mal bei euch nachfragen, ob die letzte Stelle durchnummeriert wird, oder ob anhand der dritten Stelle, Löschgruppen/Löschzüge unterschieden werden. Ohne konkrete Infos (Um welchen Landkreis geht es) kann man Dir hier nicht helfen. Da Du ja selbst an den Antworten hier sehen kannst, das in den Landkreisen in NRW unterschiedlich gehandhabt wird.

Zitat von
Buschfunker
Das die FMS-Kennung nicht zum Funkrufnamen passen ist mir auch schon aufgefallen. Aber für solche Fälle gibt es ja Tool´s diese sowas umsetzen bzw. konvertieren.
Das liegt alleine an dem Zuständigen im Landkreis. Ich kenne jetzt keinen Landkreis, der sich nicht am Format der Kennung hält.
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner