Hmm es gibt ja nicht nur Leute im BOS Funk die eine Überleiteinrichtung betreiben... gibts auch noch im Betriebsfunk, und da könnte es dann wieder anders aussehen!?
Hmm es gibt ja nicht nur Leute im BOS Funk die eine Überleiteinrichtung betreiben... gibts auch noch im Betriebsfunk, und da könnte es dann wieder anders aussehen!?
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Was soll man nur dazu sagen...
Falls wir irgendwann mal die Tetra-Geräte (oder auch eine der kommenden Generationen *g*) bekommen, werden unsere Fahrzeuge alle mit passender Freisprecheinrichtung ausgerüstet...
Allerdings werd ich mir nicht mehr die Arbeit machen und für kommende Technik (wo wir noch nicht wissen welche) kompatible Freispechanlagen an ein 7b knisseln ;)
So lange muss dann halt der Beifahrer funken :D
MfG Fabsi
Bitte dran denken, dass es eigentlich nur um die Fälle der Alleinfahrer geht. Die allermeisten Einsatzfahrzeuge sind ja hoffentlich immer noch mit mind. zwei Personen besetzt, so dass dann nicht der Fahrer funken muss.
Für die typischen Alleinfahrer ist eine Freisprechanlage doch wirklich nicht verkehrt (haben wir im ELW jetzt auch schon für 4m und 2m).
In dem Urteil geht es doch gar nicht um das Funken, sondern um die Option der Telefonie mit dem Funkgerät! Die Nutzung des öffentlichen Telefonnetzes ist doch die Voraussetzung und Grundlage des Urteils! Mir ist es unverständlich, warum nun in Richtung Einzelfahrer, Funken und Statusmeldung bei Einzelfahrern diskutiert wird. Die sind nicht im Geringsten betroffen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)