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Thema: Urteil OLG Celle zu Mobilfunkgeräten im Stassenverkehr - Auswirkung auf BOS-Funk?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hmm es gibt ja nicht nur Leute im BOS Funk die eine Überleiteinrichtung betreiben... gibts auch noch im Betriebsfunk, und da könnte es dann wieder anders aussehen!?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  2. #2
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    Was soll man nur dazu sagen...

    Falls wir irgendwann mal die Tetra-Geräte (oder auch eine der kommenden Generationen *g*) bekommen, werden unsere Fahrzeuge alle mit passender Freisprecheinrichtung ausgerüstet...

    Allerdings werd ich mir nicht mehr die Arbeit machen und für kommende Technik (wo wir noch nicht wissen welche) kompatible Freispechanlagen an ein 7b knisseln ;)

    So lange muss dann halt der Beifahrer funken :D

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Was soll man nur dazu sagen...

    Falls wir irgendwann mal die Tetra-Geräte (oder auch eine der kommenden Generationen *g*) bekommen, werden unsere Fahrzeuge alle mit passender Freisprecheinrichtung ausgerüstet...

    Allerdings werd ich mir nicht mehr die Arbeit machen und für kommende Technik (wo wir noch nicht wissen welche) kompatible Freispechanlagen an ein 7b knisseln ;)

    So lange muss dann halt der Beifahrer funken :D

    MfG Fabsi
    "Ironiemodus"
    Oder wir fahren rechts ran, machen den Motor aus, setzen unseren Funkspruch ab und dann kann es weiter gehen.
    "Ironie"

    Grüße

  4. #4
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    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    "Ironiemodus"
    Oder wir fahren rechts ran, machen den Motor aus, setzen unseren Funkspruch ab und dann kann es weiter gehen.
    "Ironie"

    Grüße
    3 drücken... los fahren.... ankommen.... 4 drücken... fertig... ;o)
    soweit zur theorie *grins*

  5. #5
    Registriert seit
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    1.737
    Bitte dran denken, dass es eigentlich nur um die Fälle der Alleinfahrer geht. Die allermeisten Einsatzfahrzeuge sind ja hoffentlich immer noch mit mind. zwei Personen besetzt, so dass dann nicht der Fahrer funken muss.
    Für die typischen Alleinfahrer ist eine Freisprechanlage doch wirklich nicht verkehrt (haben wir im ELW jetzt auch schon für 4m und 2m).

  6. #6
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die allermeisten Einsatzfahrzeuge sind ja hoffentlich immer noch mit mind. zwei Personen besetzt, so dass dann nicht der Fahrer funken muss.
    Tja... klar, bei der FW sind meistens wirklich genug Leutchens aufm Auto...

    Aber grad im RD sind es zwar mindestens 2...

    Allerdings wer funkt, wenn der Beifahrer im Patientenraum ist? Und es ist das häufigste Gefährt, der KTW der keine 2. Besprechungseinrichtung hat?

    MfG Fabsi

  7. #7
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Allerdings wer funkt, wenn der Beifahrer im Patientenraum ist? Und es ist das häufigste Gefährt, der KTW der keine 2. Besprechungseinrichtung hat?

    MfG Fabsi
    In dem Urteil geht es doch gar nicht um das Funken, sondern um die Option der Telefonie mit dem Funkgerät! Die Nutzung des öffentlichen Telefonnetzes ist doch die Voraussetzung und Grundlage des Urteils! Mir ist es unverständlich, warum nun in Richtung Einzelfahrer, Funken und Statusmeldung bei Einzelfahrern diskutiert wird. Die sind nicht im Geringsten betroffen.

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