Bitte dran denken, dass es eigentlich nur um die Fälle der Alleinfahrer geht. Die allermeisten Einsatzfahrzeuge sind ja hoffentlich immer noch mit mind. zwei Personen besetzt, so dass dann nicht der Fahrer funken muss.
Für die typischen Alleinfahrer ist eine Freisprechanlage doch wirklich nicht verkehrt (haben wir im ELW jetzt auch schon für 4m und 2m).
In dem Urteil geht es doch gar nicht um das Funken, sondern um die Option der Telefonie mit dem Funkgerät! Die Nutzung des öffentlichen Telefonnetzes ist doch die Voraussetzung und Grundlage des Urteils! Mir ist es unverständlich, warum nun in Richtung Einzelfahrer, Funken und Statusmeldung bei Einzelfahrern diskutiert wird. Die sind nicht im Geringsten betroffen.
Wie Du vielleicht anhand der Posting sehen kannst, geht es in diesem Diskussion um den bisher noch nicht eingetretenen Fall, dass die Regelungen eben nicht nur für das Telefonieren, sondern auch für das Funken gelten ...
Zum KTW: Tjanu, dann müsste man beim KTW eben dafür sorgen, dass es geht. Eine Freisprecheinrichtung ist doch kein Hexenwerk ... Kostet Geld, klar, aber die bei den BOS immer aufblitzende Sichtweise, alles was zusätzliches Geld koste sei unzumutbar und nicht umzusetzen (s. Führerschein) ist irgendwie auch, äh, seltsam. Mir wäre es als Fahrer jedenfalls lieber, wenn ich beide Hände am Steuer behalten könnte.
Andererseits funken die KTW bei uns auch nicht so wirklich häufig.
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