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Thema: Urteil OLG Celle zu Mobilfunkgeräten im Stassenverkehr - Auswirkung auf BOS-Funk?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich habe vor 3 Jahren diese Frage schon mal gestellt, damals war man sich eigentlich ziemlich einig, dass Funkgeräte keine Telefone seien und die HiOrgs daher keine Schwierigkeiten bekommen könnten: http://feuerwehr-forum.de/f.php?m=348728#348728
    Belege dafür hab ich bis heute keine gefunden, nur eine beleglose Aussage der LFS BaWü: http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu..._l1/index.html

    Ob das Urteil jetzt Auswirkungen hat, bezweifel ich. Die Nutzung im öffentlichen Fernsprechnetz ist doch ein äußerst seltener Fall im 4m-BOS-Funk, auch wenn es technisch möglich wäre. Im Digitalfunk wird diese Möglichkeit ja sehr stark als Pluspunkt beworben, insofern wäre eine Klärung des Punktes doch irgendwann mal nützlich. Andererseits sollte man im Jahre 2009 (und in den irgendwann kommenden Digitalumrüstaktionen) so clever sein, und in Fahrzeugen mit hoher "Alleinfahrwahrscheinlichkeit" Freisprecheinrichtungen vorsehen (und als Fahrer natürlich auch nutzen).

  2. #2
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    ist zwar schon etwas älter, aber zu dem Thema gibts vom Bayer. Staatsministerium des Innern folgende Stellungnahme:

    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md..._mobilfunk.pdf

    (ich hätte gern die entsprechende Stelle hier reinkopiert, aber die Sicherheitseinstellungen des PDF-Dokumentes lassen dies nicht zu)

  3. #3
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    Interessant, dass das ISM Bayern davon ausgeht, dass der § 23 "in aller Regel" nicht durch den 35 aufgehoben wird.

  4. #4
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    Die Begründung steht doch im nachfolgenden Satz, wenn man möchte, dass während der Fahrt durch den Fahrer telefoniert wird, soll man die technischen Voraussetzungen dafür schaffen. Das ist Stand der Technik.
    Denn ansonsten kann man sich schon fragen, ob es - sofern das Telefonieren wiederholt notwendig wird - dirngend geboten ist und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtig.

    Insofern ist die Auffassung des Ministerium eigentlich zu begrüßen, die Freisprecheinrichtung nutzt dem Fahrer und wenn so ein gewisser Druck aufgebaut wird ... Würde man das nicht so sehen, weil die Freisprecheinrichtung zum Beispiel Geld kostete, könnte man ja auch gleich fordern, dass Feuerwehrleute ohne entsprechende Ausbildung die Fahrerlaubnis ... Moment. Da war was. :(

  5. #5
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    Nach meiner Interpretation....

    ... besteht zur Zeit grundsätzlich keine Gefahr der Auswirkung auf den BOS-Bereich! Selbst wenn es die Möglichkeit von Überleitungseinrichtungen gibt, stellt sich die Frage, wer sei hat und wie oft sie tatsächlich in welchem Zusammenhang und vor allem während der Fahrt genutzt werden.

    Viel interessanter wird es natürlich mit der auf uns zukommenden neuen Technik, die mit dem Funkgerät Telefonie grundsätzlich möglich macht, soweit die Technik "freigeschaltet" wird.

    Denn dann zieht der 1. Leitsatz des Urteiles zu 100%!

    MfG

  6. #6
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    Hmm es gibt ja nicht nur Leute im BOS Funk die eine Überleiteinrichtung betreiben... gibts auch noch im Betriebsfunk, und da könnte es dann wieder anders aussehen!?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  7. #7
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    Was soll man nur dazu sagen...

    Falls wir irgendwann mal die Tetra-Geräte (oder auch eine der kommenden Generationen *g*) bekommen, werden unsere Fahrzeuge alle mit passender Freisprecheinrichtung ausgerüstet...

    Allerdings werd ich mir nicht mehr die Arbeit machen und für kommende Technik (wo wir noch nicht wissen welche) kompatible Freispechanlagen an ein 7b knisseln ;)

    So lange muss dann halt der Beifahrer funken :D

    MfG Fabsi

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